Gemeindeverwaltung Schwieberdingen
71701 Schwieberdingen
Aus den Rathäusern

Elternbeiträge für die Krippen-, Kindergarten- und Grundschulkinderbetreuung ab September 2024

Die Gemeinde Schwieberdingen bietet für Krippen-, Kindergarten- und Grundschulkinder seit Jahren ein umfangreiches Betreuungsangebot mit bedarfsgerechten...

Die Gemeinde Schwieberdingen bietet für Krippen-, Kindergarten- und Grundschulkinder seit Jahren ein umfangreiches Betreuungsangebot mit bedarfsgerechten Betreuungszeiten an. Trotz der erhobenen Elternbeiträge werden die Betriebs- und Personalkosten für die Kinderbetreuung in erheblichem Umfang durch Mittel des Landes und der Gemeinde Schwieberdingen finanziert.

Für die Höhe der Elternbeiträge gibt es in Baden-Württemberg Empfehlungen der Dachverbände der kirchlichen und kommunalen Kindergartenträger, die landesweit gelten und jedes Jahr fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.07.2016 den Beschluss gefasst, die Elternbeiträge für die Kinder- und Grundschulkinderbetreuung jährlich, entsprechend den Empfehlungen der Dachverbände, anzupassen.

Ab September 2024 gelten die nachstehend genannten Gebühren:

Monatliche Elternbeiträge in den gemeindlichen Kindergärten (Ü3)

Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie

Regelöffnungszeiten

Verlängerte Öffnungszeiten

RG/VÖ mit MeKi

8 Stunden

(nur Herrenwiesen und Kath. KiTa)

9 Stunden (nur Herrenwiesen)

10 Stunden

(nur Herrenwiesen)

1 Kind *

148 €

158 €

168 €

168 €

178 €

188 €

2 Kinder *

für das 1. Kind **

115 €

125 €

135 €

135 €

145 €

155 €

für das 2. Kind **

58 €

63 €

68 €

68 €

73 €

78 €

3 Kinder *

für das 1. Kind **

78 €

88 €

98 €

98 €

108 €

118 €

für das 2. Kind **

39 €

44 €

49 €

49 €

54 €

59 €

4 Kinder und mehr

26 €

36 €

46 €

46 €

56 €

66 €

* Kinder unter 18 Jahren in der Familie, bei Alleinerziehenden gilt die nächstniedrige Beitragsstufe.

** Kinder unter 18 Jahren, die gleichzeitig einen gemeindlichen Kindergarten (Ü3) besuchen

Verpflegung: wird pro Essen abgerechnet. Wenn Frühstück angeboten wird, werden hierfür 15 €/Monat abgerechnet.

Monatliche Elternbeiträge in den gemeindlichen KiTas/Krippen (U3)

Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie

bis 6 Stunden

bis 7 Stunden

(nur Kath. KiTa)

bis 8 Stunden

bis 9 Stunden

bis 10 Stunden

bei 1 Kind *

439 €

471 €

503 €

535 €

567 €

bei 2 Kindern *

326 €

354 €

382 €

410 €

438 €

bei 3 Kindern *

220 €

245 €

270 €

295 €

320 €

bei 4 Kindern *

87 €

107 €

127 €

147 €

167 €

* Kinder unter 18 Jahren in der Familie, bei Alleinerziehenden und beim gleichzeitigen Besuch der KiTa/Krippe (U3) von zwei oder mehr Kindern gilt die nächstniedrige Beitragsstufe.

Zusätzliche Kosten:

Pflegeartikel (Hygienebetrag): pauschal 7 €/Monat

Windeln: bei Bedarf pauschal 7 €/Monat

Verpflegung: pauschal 75 €/Monat

Monatliche Elternbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung

BetreuungsartModul 1Modul 2Modul 3Modul 4Modul 5
1 Kind43,00 €86,00 €131,00 €Kosten =103,00 €
2 Kinder unter 18 Jahren38,00 €76,00 €112,00 €Beitrag Modul 1 +87,00 €
3 Kinder unter 18 Jahren30,00 €60,00 €96,00 €Beitrag Modul 3 73,00 €
4 und mehr Kinder unter 18 Jahren24,00 €48,00 €81,00 €oder 558,00 €

Modul 3 ist tageweise buchbar.

Verpflegung Modul 3, 4, 5: 3,50 €/Essen

Bei zwei teilnehmenden Kindern: für das zweite Kind jeweils die Hälfte des Betrags (bei allen Modulen)

Ferienbetreuung (ist nur wochenweise buchbar, Kostenbeitrag pro Woche)

Ferienbetreuung

Ferienbetreuung pro Woche

Modul 1 und 2

Ferienbetreuung für Kinder, die während der Schulzeit nicht angemeldet sindFerienbetreuung pro Woche, ganztags, Kinder müssen das Jahr über in Modul 3 oder 4 angemeldet seinFerienbetreuung pro Woche, bis 14:30 Uhr. Modul 5 Kinder müssen das Jahr über angemeldet sein
1 Kind35,00 €70,00 €51,00 €43,00 €
2 Kinder unter 18 Jahren 30,00 €60,00 €40,00 €38,00 €
3 Kinder unter 18 Jahren24,00 €48,00 €33,00 €29,00 €
4 und mehr Kinder unter 18 Jahren16,00 €32,00 €23,00 €17,00 €

Gemeindliche Vergabekriterien der Krippen- und Kindergartenplätze

Krippen- und Kindergartenplätze werden nach den folgenden Kriterien vergeben:

  • Mitarbeiterkind
  • Alleinlebend
  • Berufstätigkeit, auch Elternzeit und Sprachkurs
  • Geschwisterkind in der Kita
  • Sonderfall Kindeswohl
  • Kinder, die schon fünf oder älter sind

Berücksichtigt werden nur Kinder mit Wohnsitz in Schwieberdingen, als Anmeldedatum zählt frühestens das Geburtsdatum.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024

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Schwieberdingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltung Schwieberdingen
08.08.2024
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