Ab 01. September 2025 werden die Elternbeiträge entsprechend den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände angepasst.
Die Gebühren beziehen sich auf 11 gebührenpflichtige Monate (Sept. 2025 – Juli 2026).
Die Kinderzahl bezieht sich auf alle Kinder einer Familie bzw. auf alle Kinder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im selben Haushalt leben, unabhängig wie viele das Betreuungsangebot wahrnehmen. Die Gebühren sind einkommensabhängig.
Bei der Ganztagesbetreuung fallen zusätzlich Kosten für das Mittagessen an.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Betreuungszeiten nicht alles abgebildet werden kann. Die Elternbeiträge können anhand der tatsächlich angebotenen Betreuungszeiten proportional zu den abgebildeten Betreuungszeiten berechnet werden. Grundsätzlich ist bei allen Ganztageseinrichtungen eine Reduzierung
auf 2 Nachmittage möglich. Auch bei der Reduzierung der Nachmittage werden die Elternbeiträge proportional zu den angebotenen Betreuungsstunden berechnet.
Alle Ganztageskinder müssen an 5 Tagen/Woche am Mittagessen teilnehmen, egal an wie vielen Nachmittagen sie betreut werden.