In der letzten Sitzung des Gemeinderates stand auch die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 auf der Tagesordnung.
Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt ja zum einen durch einen Anteil der Gemeinde an den Betriebskosten bzw. dem Defizit sowie durch die Elternbeiträge.
Von den entsprechenden Landesverbänden wurde bereits für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 % empfohlen.
Auf Antrag und Vorschlag der Freien Wähler beschloss der Gemeinderat damals lediglich eine Erhöhung um 4 %.
Den restlichen Anteil von 4,5 % trägt die Gemeinde.
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 sehen nun die aktuellen Empfehlungen der Landesverbände eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung um 7,3 % vor.
Diese Erhöhungen resultieren vorwiegend aus den tariflichen Kostensteigerungen und auch der Tatsache, dass die beiden Kindertagesstätten personell gut aufgestellt sind und die Personalkosten entsprechend zu Buche schlagen.
Den Freien Wählern ist bewusst, dass eine solche Erhöhung eine große Belastung für die Eltern ist. Deshalb beantragten sie lediglich eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 %, der restliche Anteil entfällt auf die Gemeinde.
Für die Freien Wähler waren die folgenden Gründe ausschlaggebend, nicht den Empfehlungen der Landesverbände zu folgen:
Der Gemeinderat folgte der Argumentation der Freien Wähler und beschloss, dass die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 jeweils nur um 4,5 % angehoben werden. Das entsprechende Defizit von 3 % für 2024/2025 und 2,8 % für 2025/2026 trägt die Gemeinde.
Konrad Fleckenstein