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EM-Rentner im Bestand erhalten ab Juli mehr Geld

Zum 1. Juli wird zum ersten Mal ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt. Rund drei Millionen Betroffene haben lange darauf gewartet....

Zum 1. Juli wird zum ersten Mal ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt. Rund drei Millionen Betroffene haben lange darauf gewartet.

Die Auszahlung soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Das hat der Bundestag am 25. April mit dem Gesetz zur Auszahlung höherer Bestands-Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) beschlossen. Hintergrund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung wegen IT-Problemen die Zuschläge nicht wie geplant voll automatisiert berechnen kann, das Geld aber trotzdem ab Juli gezahlt werden soll. In der ersten Stufe werden Zuschlag und Rente deshalb getrennt überwiesen. Die Zahlung erfolgt automatisch. In der zweiten Stufe ab Dezember 2025wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der EM-Rente von der DRV ausgezahlt.

Das zweistufige Verfahren soll zukeinerlei Nachteilenfür die betroffenen Rentner führen. Es sei sichergestellt, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was ihnen zusteht, laut DRV. Der vorläufige Zuschlag in der ersten Stufe wird aus dem Zahlbetrag der Rente errechnet. In der zweiten Stufe wird er dann korrekt auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte ermittelt. Zudem wird im Jahr 2025 die Höhe der Novemberzahlung mit der Rente, die im Dezember inklusive Zuschlag gezahlt wird, verglichen. Ist es zu wenig, gleicht die DRV rückwirkend aus. Ist es zu viel, müssen die Betroffenen nichts zurückzahlen.

Die Berechnung des Zuschlags erfolgt pauschal für zwei Gruppen

Alle, die ihre Rente in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 erstmals bezogen haben, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent. Hat die Rente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 begonnen, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung, die in diesem Jahr bei 4,57 Prozent liegt. Wer beispielsweise eine Rente von 900 Euro hat, erhält ab Juli durch die Rentenanpassung rund 941 Euro. Hinzu kommt der Zuschlag: Bei 4,5 Prozent liegt dieser bei rund 42 Euro zusätzlich, bei 7,5 Prozent sind es fast 71 Euro. Nach Ansicht des Sozialverbands VdK – der dafür vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war – ist dies eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen. Aber der VdK kritisiert, dass Menschen nach wie vor ungerechte Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozenthinnehmen müssen, wenn sie wegen einer Erkrankung nicht oder kaum arbeiten können. Die Abschläge müssen endlich abgeschafft werden, und wer krank ist, sollte nicht solche Nachteile haben.

Der VdK hilft weiter bei Fragen zu den Bereichen Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit, Wohn-, Bürger-, Kranken- und Pflegegeld sowie Barrierefreies Wohnen (Roland Schwabenland, Tel.: 07081/6953). (rs/red)

Erscheinung
Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
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Ausgabe 27/2024
von Sozialverband VdK, Ortsverband Calmbach-Höfen
05.07.2024
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