Hiermit möchten wir Sie erneut über die seit kurzem eingeführte Empfängerüberprüfung bei Überweisungen hinweisen. Diese stellt sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Um eine reibungslose Abwicklung von Zahlungen zu gewährleisten, bittet die Stadt, bei Überweisungen für Forderungen der Stadt künftig ausschließlich „Stadt Wendlingen am Neckar“ als Empfänger anzugeben.
Bei Forderungen im Bereich der Wasserversorgung ist entsprechend „Wasserwerk Wendlingen am Neckar“ als Empfänger anzugeben.“