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Clevere Dämmlösungen im Innenbereich – Kostenlose Vor-Ort-Beratungen der Energieagentur Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, erfolgt...

Clevere Dämmlösungen im Innenbereich – Kostenlose Vor-Ort-Beratungen der Energieagentur

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, erfolgt die Dämmung in der Regel auf der Außenseite. Doch das ist nicht immer möglich – etwa bei denkmalgeschützten Fassaden. In solchen Fällen kann eine Innendämmung eine sinnvolle Alternative sein.

Bevor jedoch von innen gedämmt wird, muss sichergestellt sein, dass die Außenwand trocken und wasserdicht ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich innerhalb der Dämmung Feuchtigkeit in Form von Kondenswasser sammelt. Um Bauschäden zu vermeiden, ist daher häufig ein fachlicher Nachweis erforderlich, dass kein schädlicher Tauwasserausfall zu erwarten ist. Diesen Nachweis können z.  B. Energieberater*innen, Architekt*innen oder andere qualifizierte Fachleute erbringen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt solche Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten – etwa bei denkmalgeschützten Außenwänden, Sichtfachwerk oder anderer erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Förderungen, etwa zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, sind möglich, wenn das Gebäude nach der Sanierung einem Effizienzhausstandard entspricht. Eine Energieberatung hilft dabei, passende Fördermöglichkeiten zu finden.

Wenn Sie konkrete Fragen zur Gebäudedämmung, Photovoltaik oder Wärmepumpen mit einem Experten oder einer Expertin besprechen möchten – die Energieagentur bietet regelmäßig unabhängige und kostenlose Erstberatung in vielen Rathäusern im Rems-Murr-Kreis und wöchentlich im Waiblinger Büro (Mittwoch & Donnerstag, 16:20 – 19:00 Uhr) an. Terminvereinbarungen unter 07151 975 173-0. Weitere Infos unter www.ea-rm.de/erstberatung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Stadt Waiblingen
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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