Aus den Rathäusern

Energieberatung im Rathaus

Jeden zweiten Donnerstag findet im Rathaus von 16 bis 18 Uhr im Zimmer 312 (2. OG) eine Energieberatung der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis...

Jeden zweiten Donnerstag findet im Rathaus von 16 bis 18 Uhr im Zimmer 312 (2. OG) eine Energieberatung der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KLiBA) statt. In einer kompetenten und kostenfreien Beratung gibt Dr. Thomas Fischer für Hauseigentümer und Mieter umfassende Informationen zum Energiesparen und zur energiesparenden Modernisierung. Die KLiBA hilft bei der Umsetzung von Energiesparzielen, auch mithilfe staatlicher Fördermöglichkeiten, und gibt Tipps zu folgenden Themen: energetische Altbaumodernisierung, Neubau oder Sanierung zum Energieeffizienzhaus oder Passivhaus, Heizungserneuerung, Erfüllung EWärmeG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024, Einsatz von erneuerbaren Energien, Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, Stromsparmaßnahmen, Förderung und Zuschuss durch KfW, BAFA, Land und Kommune.

Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KLiBA sowie in unserer Gemeindebücherei können kostenlos Strommessgeräte ausgeliehen werden. Damit lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern.


Für die Beratung im Rathaus ist eine Voranmeldung erforderlich: Telefon 06221/99875-0, E-Mail: info@kliba-heidelberg.de.

Aufgrund des Feiertags entfällt der Termin am 19. Juni. Der nächste Beratungstermin ist am 3. Juli.

Energiespartipp: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen und aktiver Teil der Energiewende werden – mit einem Stecker-Solargerät. Diese kleinen Photovoltaik-Systeme werden oft auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerke genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen. Der Strom aus dem Stecker-Solargerät fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingestöpselt sind. Dann zählt der Stromzähler langsamer, es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Stecker-Solargeräte bestehen meist aus 1, 2 oder 3 Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Standard-Module sind etwa 1 Meter mal 1,7 Meter groß, wiegen etwa 20 Kilogramm und liefern eine Nennleistung von jeweils 350 bis über 400 Watt. Der Wechselrichter enthält die Elektronik, die den Gleichstrom, den das Solarmodul aus dem Sonnenlicht erzeugt, so in Wechselstrom umwandelt, dass der erzeugte Strom direkt ins Stromnetz des Hauses fließen kann. Die zugelassene Wechselrichterleistung ist seit Mai 2024 auf maximal 800 W pro Endstromkreis beschränkt, zuvor waren es maximal 600 W.

Die Verbindung mit dem Stromnetz erfolgt über ein Kabel mit einer Steckverbindung. Welcher Steckverbinder für den Anschluss vorgesehen ist, sollten Sie den Angaben des Herstellerbetriebs entnehmen können. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Spezialstecker Typ „Wieland“ oder die in Haushalten üblichen Schuko-Stecker. Die Geräte sind grundsätzlich sehr sicher. Im ersten Quartal 2025 waren bereits rund 866.000 solcher Systeme in Deutschland angemeldet. Bisher ist kein einziger Fall von Sachschäden oder verletzten Personen bekannt geworden.

Besondere Sorgfalt ist geboten bei der Montage des Solarmoduls. Der Montageort und das Befestigungsmaterial müssen dafür geeignet sein. Auch dazu sollten Sie in den Angaben des Herstellerbetriebs (Bedienungsanleitung) Hinweise finden. Die meisten Unternehmen verkaufen auch fertige Montagesets. Wichtig ist hier vor allem, dass das Solarmodul nicht durch Wind beschädigt oder durch das eigene Gewicht herabfallen kann.

Seit Mai 2024 sind Stecker-Solaranlagen nur noch beim Marktstammdatenregister anmeldepflichtig. Die bisher zusätzlich erforderliche Anmeldung beim Stromnetzbetreiber entfällt.

Tipp: Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Stecker-Solargeräte.

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Ketsch
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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