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Energiespartipp: Heizen mit Erneuerbaren Energien

Die Zeit ist reif für klimafreundlichere Heizungen Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist nicht nur für...
Das Einfamilienhaus wird vollständig durch eine komplett im Keller untergebrachte Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Wärmepumpe und der hydraulische Abgleich wurden durch die BAFA gefördert
Das Einfamilienhaus wird vollständig durch eine komplett im Keller untergebrachte Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Wärmepumpe und der hydraulische Abgleich wurden durch die BAFA gefördertFoto: Gülay Keskin

Die Zeit ist reif für klimafreundlichere Heizungen

Ein Service Ihrer Gemeinde Nußloch

Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist nicht nur für das Eindämmen des Klimawandels unabdingbar, sondern auch durch die hohen Energiepreise ökonomisch sinnvoll. Die Bundesregierung hat bereits 2021 das Klimapaket auf den Weg gebracht. Ein zentrales Element darin ist eine höhere CO2-Bepreisung. Seit Januar 2025 beträgt der Preis 55 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudebereich, im nächsten Jahr wird er zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegen.Die neuen Regeln und die hohen Energiekosten für fossile Brennstoffe verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und verbilligen gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen.

Austauschprämie für alte fossile Heizungen und staatliche Förderprogramme

Am 1. Januar 2024 ist die neue Richtlinie zur Bundesförderung (BEG EM) mit einem veränderten Austauschbonus für alte Öl-, Gas-und KohleheizungensowieNachtspeicher-Stromheizungenin Kraft getreten. Der Bonus beträgt nun für selbstnutzende Wohnungsinhabende 20 Prozent. Mit diesem staatlichen Zuschussprogramm für Anlagen zur Wärmeerzeugung werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Wärmenetze und Solaranlagen höher gefördert. Das zuständige Förderinstitut KfW übernimmt je nach gewählter Heizungstechnik und nach Einkommenssituation der Antragstellenden bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.

Ein Umdenken ist gefragt!

Seit Januar 2024 haben sich auch die gesetzlichen Anforderungen geändert: So müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wenn sie sich nicht im Rahmen einer Übergangsregel zur Verwendung eines steigenden Anteils biogener Brennstoffe verpflichten. Die entsprechenden Regeln sind in dem überarbeiteten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG 2023) niedergelegt. Um die Hausbesitzenden zu unterstützen, sind die bereits erwähnten Änderungen bei der staatlichen Förderung umgesetzt worden. Neben den Zuschüssen wird ein Förderkredit angeboten, welcher besonders günstige Konditionen für selbstnutzende Inhabende mit Haushaltseinkommen nicht über 90 Tausend Euro pro Jahr aufweist.

Fazit: Hausbesitzende sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig im Betrieb deutlich teurer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind zur Einhaltung der Klimaziele unbedingt notwendig. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, gibt es eine gut aufgestellte Förderung.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Dr. Thomas Fischer – für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Interessierte können unter der Telefonnummer 06221 998750 (KLiBA) einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung im Rathaus Nußloch, alle zwei Wochen dienstags zwischen 16 und 18 Uhr. Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
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Ausgabe 11/2025

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Nußloch

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von KliBA gGmbH
14.03.2025
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