Sie planen Ihr Haus komplett energetisch zu modernisieren? Dann holen Sie sich in Ruhe kompetenten Rat. Denn für ein solches Vorhaben gibt es eine Menge Fördergelder, besonders bei einer „Generalüberholung“. Denken Sie auch an die Zukunft und beseitigen Sie überflüssige Barrieren. So werten Sie Ihr Haus kräftig auf. Die KLiBA informiert Sie neutral und umfassend.
Mit einbeziehen in die Planung müssen sanierende Hausbesitzende das baden-württembergische EWärmeG, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es besagt, dass wer seine Heizungsanlage austauscht, schon jetzt 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen muss, wie beispielsweise Solaranlagen, Holzpellets oder Wärmepumpen. Um die Vorgabe zu erfüllen, gibt es zudem verschiedene Ersatzoptionen.
Darüber hinaus gelten bundesweit seit Anfang 2024 die neuen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demzufolge gibt es momentan noch die Wahl, einen neuen Heizkessel zunächst noch mit fossilem Brennstoff zu betreiben und dann, beginnend mit dem Jahr 2029, einen zunehmenden Anteil an erneuerbarem, kostenintensiverem Brennstoff wie z.B. Biogas zu verwenden oder gleich auf einen zugelassenen Wärmeerzeuger zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu setzen wie z.B. Wärmepumpen oder Fernwärme.
„Lassen Sie sich jetzt beraten und investieren Sie mit einem guten Gefühl in die Zukunft“, fasst Keßler zusammen, „ein behagliches Wohngefühl, ein energie- und kostensparender Alltag und ein zeitgemäßes Zuhause sind der Lohn.“
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Jürgen Jourdan – für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Energieberatung im Rathaus Sinsheim, vierzehntägig, donnerstags, zwischen 14 und 16 Uhr, Tel. 06221 99875-0.
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