Nussbaum-Logo
NUSSBAUM+
Wirtschaft

Energy Sharing – Solarstrom an die Nachbarschaft verkaufen

Durch eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz soll ab Juni 2026 sogenanntes „Energy Sharing“ in Deutschland möglich sein. Dahinter steckt die Idee,...
Foto: Energieagentur Rems-Murr

Durch eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz soll ab Juni 2026 sogenanntes „Energy Sharing“ in Deutschland möglich sein. Dahinter steckt die Idee, lokal erzeugten Solarstrom stärker vor Ort zu nutzen: Haushalte mit Photovoltaikanlagen dürfen künftig ihren überschüssigen Strom mit wenig Bürokratieaufwand direkt an Nachbarn weitergeben, statt ihn ausschließlich ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Vorteile und Regeln des Energy Sharing

Das eröffnet neue Möglichkeiten. Wer Solarstrom erzeugt, kann diesen direkt verkaufen und individuelle Preise vereinbaren. Gleichzeitig profitieren Nachbarn von günstigem, lokal produziertem Strom. Das kann bei Strompreisen von rund 30 Cent pro Kilowattstunde finanziell attraktiv sein.

Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Notwendig sind unter anderem moderne intelligente Stromzähler (Smart Meter), die Verbrauch und Abrechnung exakt erfassen. Zusätzlich braucht weiterhin jeder Haushalt einen klassischen Stromliefervertrag, um Zeiten mit zu wenig eigenem Solarstrom zu überbrücken. Auch müssen Netzentgelte und Umlagen an den Netzbetreiber abgeführt werden.

Technische und praktische Hürden

Zwar erlaubt der gesetzliche Rahmen die Nutzung von Energy Sharing bereits ab dem 1. Juni 2026, Experten rechnen jedoch damit, dass alltagstaugliche Lösungen erst ab etwa 2027 breit verfügbar sein werden. Aktuell fehlen nämlich teilweise geeignete IT-Plattformen für die Abrechnung, auch sind Haushalte vielerorts nicht flächendeckend mit Smart Metern ausgestattet. Zudem sind viele Details noch ungeklärt – etwa die genaue Verteilung der Strommengen oder die Datenübermittlung zwischen den Beteiligten.

Kostenlose Energieberatung

Wer grundsätzlich Fragen zu Photovoltaik, Heizungstausch, Dämmung oder anderen Energiefragen im Eigenheim hat, kann die kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rems-Murr nutzen. Jeden Mittwoch und Donnerstag bietet die Stadt Waiblingen in Kooperation mit der Energieagentur und der Verbraucherzentrale von 16 bis 19 Uhr kostenlose Energieberatungenim Waiblinger Büro der Energieagentur an. Terminvereinbarungen über die Energieagentur unter Tel. 07151 975 173-0 oder über das Online-Formular unter www.ea-rm.de/termin. Die Energieagentur berät unabhängig und produktneutral.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Neustadt – Stadt Neustadt
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Waiblingen
Kategorien
Wirtschaft
Passende Themenseiten
Finanzen & Recht
Finanzen & Recht
Übersicht
Übersicht