Glatttal-Freibad Bettenhausen
72175 Dornhan
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Entgeltordnung

Fremdenverkehrsverband „Glattal“ Entgeltordnung für das Glatttalfreibad in der Fassung vom 26.10.2021, zuletzt geändert am 08.10.2024...

Fremdenverkehrsverband „Glattal“

Entgeltordnung für das Glatttalfreibad

in der Fassung vom 26.10.2021, zuletzt geändert am 08.10.2024


1. Für die Benutzung des Freibades Bettenhausen erhebt der Fremdenverkehrsverband ein privatrechtliches Benutzungsentgelt (Eintrittspreis). Das Entgelt ist vor Benutzung des Freibades bar zu entrichten.
2. Die Benutzungsentgelte (Eintrittspreise) werden wie folgt festgesetzt:

Einzelkarten

Erwachsene

Dauerkartenbesitzer der Freibäder Sulz a. N. und Oberndorf a. N. erhalten einen Nachlass in Höhe von 0,50 €.

3,80 €

Erwachsene nach 18 Uhr

2,50 €

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises

Dauerkartenbesitzer der Freibäder Sulz a. N. und Oberndorf a. N. erhalten einen Nachlass in Höhe von 0,50 €.

3,20 €

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises nach 18 Uhr

2,20 €

Kinder (ab Vollendung des 6. Lebensjahres), Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Auszubildende, Schüler und Studenten (über 18 Jahre alt) gegen Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises

Dauerkartenbesitzer der Freibäder Sulz a. N. und Oberndorf a. N. erhalten einen Nachlass in Höhe von 0,50 €.

2,20 €

Zehnerkarten

(Zehnerkarten sind ab Kauf für die laufende Saison und 4 weitere Saisons gültig)

Erwachsene

32,00 €

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises

27,00 €

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Auszubildende, Schüler und Studenten (über 18 Jahre alt) gegen Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises

19,00 €

Dauerkarten

Erwachsene

70,00 €

2 Dauerkarten für verheiratetes Ehepaar (70,00 € + 60,00 €). Doppelvergünstigungen sind ausgeschlossen.

130,00 €

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises

60,00 €

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Auszubildende, Schüler und Studenten (über 18 Jahre alt) gegen Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises

35,00 €

Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie ist gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Landesfamilienpass) ermäßigt.

17,00 €

Bädererlebniskarte

Erwerb Bädererlebniskarte

20,00 €

Punkteentwertung Erwachsene

17 Pkte

Punkteentwertung Erwachsene mit Familienpass

12 Pkte

Punkteentwertung Erwachsene nach 18 Uhr

12 Pkte

Punkteentwertung Kinder und Jugendliche

10 Pkte

Punkteentwertung Kinder und Jugendliche mit Familienpass

10 Pkte

Punkteentwertung Kinder und Jugendliche nach 18 Uhr

10 Pkte

Die Anpassungen in Bezug auf die Bädererlebniskarte erfolgen vorbehaltlich einer Anpassung in den Kommunen Oberndorf a. N. und Sulz a. N.

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dornhan, 09.10.2024

gez. Markus Huber

Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024

Orte

Dornhan

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Sport
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