Fremdenverkehrsverband „Glattal“
in der Fassung vom 26.10.2021, zuletzt geändert am 08.10.2024
1. Für die Benutzung des Freibades Bettenhausen erhebt der Fremdenverkehrsverband ein privatrechtliches Benutzungsentgelt (Eintrittspreis). Das Entgelt ist vor Benutzung des Freibades bar zu entrichten.
2. Die Benutzungsentgelte (Eintrittspreise) werden wie folgt festgesetzt:
Einzelkarten | |
Erwachsene Dauerkartenbesitzer der Freibäder Sulz a. N. und Oberndorf a. N. erhalten einen Nachlass in Höhe von 0,50 €. | 3,80 € |
Erwachsene nach 18 Uhr | 2,50 € |
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises Dauerkartenbesitzer der Freibäder Sulz a. N. und Oberndorf a. N. erhalten einen Nachlass in Höhe von 0,50 €. | 3,20 € |
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises nach 18 Uhr | 2,20 € |
Kinder (ab Vollendung des 6. Lebensjahres), Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Auszubildende, Schüler und Studenten (über 18 Jahre alt) gegen Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises Dauerkartenbesitzer der Freibäder Sulz a. N. und Oberndorf a. N. erhalten einen Nachlass in Höhe von 0,50 €. | 2,20 € |
Zehnerkarten (Zehnerkarten sind ab Kauf für die laufende Saison und 4 weitere Saisons gültig) | |
Erwachsene | 32,00 € |
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises | 27,00 € |
Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Auszubildende, Schüler und Studenten (über 18 Jahre alt) gegen Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises | 19,00 € |
Dauerkarten | |
Erwachsene | 70,00 € |
2 Dauerkarten für verheiratetes Ehepaar (70,00 € + 60,00 €). Doppelvergünstigungen sind ausgeschlossen. | 130,00 € |
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gegen Vorlage des Ausweises | 60,00 € |
Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Auszubildende, Schüler und Studenten (über 18 Jahre alt) gegen Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises | 35,00 € |
Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie ist gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Landesfamilienpass) ermäßigt. | 17,00 € |
Bädererlebniskarte | |
Erwerb Bädererlebniskarte | 20,00 € |
Punkteentwertung Erwachsene | 17 Pkte |
Punkteentwertung Erwachsene mit Familienpass | 12 Pkte |
Punkteentwertung Erwachsene nach 18 Uhr | 12 Pkte |
Punkteentwertung Kinder und Jugendliche | 10 Pkte |
Punkteentwertung Kinder und Jugendliche mit Familienpass | 10 Pkte |
Punkteentwertung Kinder und Jugendliche nach 18 Uhr | 10 Pkte |
Die Anpassungen in Bezug auf die Bädererlebniskarte erfolgen vorbehaltlich einer Anpassung in den Kommunen Oberndorf a. N. und Sulz a. N.
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dornhan, 09.10.2024
gez. Markus Huber
Verbandsvorsitzender