Gemeinde Deizisau Landkreis Esslingen Entgeltordnung für das Freibad Deizisau § 1 Entgelte 1. Kinder bis zur Vollendung...
Gemeinde Deizisau
Landkreis Esslingen
Entgeltordnung für das Freibad Deizisau
§ 1
Entgelte
1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Eintritt frei
2. Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler und Studenten,
sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder
Freiwilligen Sozialen Jahr (auf Nachweis bis max. 27
Jahre)
Einzelkarte
Abendkarte (ab 17.00 Uhr)
Zehnerkarte
Saisonkarte
3,00 €
2,00 €
27,00 €
50,00 €
3. Erwachsene
Einzelkarte
Abendkarte (ab 17.00 Uhr)
Zehnerkarte
Saisonkarte
5,00 €
3,00 €
45,00 €
125,00 €
4. Familienkarten (Saisonkarten)
(Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis
Ehepaare mit Kindern:
zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Je Elternteil
80,00 €
Je Kind
30,00 €
5. Sonstige Entgelte:
Liegestuhlmiete
4,00 €
§ 2
Besondere Vorschriften
Eine Familienkarte wird nur an „Familiengemeinschaften“ ausgegeben, die den gleichen Wohnsitz (als Nachweis der gemeinsamen Lebensführung) haben. Als Familien gelten damit Ehepaare mit Kindern, eingetragene Lebensgemeinschaften und Alleinstehende jeweils mit minderjährigen Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben. Die Ausgabe von Familienkarten ist auch dann möglich, wenn nur von einem Elternteil in Verbindung mit mindestens einem Kind Familienkarten erworben werden. Schüler oder Studenten nach dem vollendeten 18. Lebensjahr werden nicht berücksichtigt. Stichtag ist der Tag der Ausstellung der Jahreskarte. Dieser Personenkreis erhält eine ermäßigte Saisonkarte nach § 1 Ziff. 2. Auswärtige haben beim Erwerb die Familienzugehörigkeit durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.
Einzelkarten sind nicht übertragbar und berechtigen am Tag der Ausgabe zur Benutzung des Bades. Mit Verlassen des Freibades verlieren sie ihre Gültigkeit.
Zehnerkarten sind innerhalb des berechtigten Personenkreises übertragbar. Die Teilkarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und verlieren jeweils beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Zehnerkarten gelten sowohl für die Dauer der laufenden als auch der darauffolgenden Badesaison.
Familien- und Saisonkarten gelten nur für die Dauer der jeweiligen Badesaison und sind nicht übertragbar. Auf Verlangen hat sich der Inhaber einer Familien- oder Saisonkarte auszuweisen.
Inhaber von Zehner-, Saison- und Familienkarten haben keinen Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweisen Entgeltes, wenn das Bad wegen ungünstiger Witterung oder aus sonstigen, insbesondere betriebstechnischen oder gesundheitspolizeilichen Gründen vorübergehend oder auf längere Zeit geschlossen wird. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen, verlorene oder nicht genützte Karten werden nicht ersetzt.
Behinderte mit Merkzeichen H (hilflos) und B (Begleitperson erforderlich) haben freien Eintritt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.03.2026 in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.03.2025 außer Kraft.
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