Soziales

Entlastungsbetrag : Restbeträge aus 2024 nutzen

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad. Wer ungenutzte Beträge aus 2024 hat, kann sie noch bis Ende Juni...

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad. Wer ungenutzte Beträge aus 2024 hat, kann sie noch bis Ende Juni 2025 nutzen.

Ob für Hilfe beim Einkauf, im Haushalt oder Begleitung zu Behörden oder zum Arzt: Alle Personen mit Pflegegrad können seit 1/25 pro Monat 131,-€ abrechnen.

Ungenutzte Beträge aus 2024 (je 125,-€ pro Monat) können bis Ende Juni noch verbraucht werden. Danach verfällt der Anspruch. Wie funktioniert das Ganze? Sie nehmen eine Leistung einer anerkannten Einrichtung in Anspruch, in Baden-Württemberg auch die Nachbarschaftshilfe (ehrenamtliche Einzelhelfer), bezahlen und reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein, mit der Bitte um Erstattung. Dann überweist Ihnen die Pflegekasse das Geld.

Ihre Behindertenbeauftragte Barbara Groh

Erscheinung
Tuninger Bote – das Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Tuningen
22.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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