Am 3. Dezember 2025 hat die Regionalversammlung über die Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie entschieden. Die FDP-Regionalfraktion Stuttgart hat dem Plan trotz bestehender Kritikpunkte zugestimmt – aus Verantwortung für die Region und um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Landesregierung verpflichtet alle Regionalverbände, pauschal 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft auszuweisen – unabhängig davon, ob eine Region dicht besiedelt, windschwach oder landschaftlich sensibel ist. Auch wenn wir diese undifferenzierte Vorgabe weiterhin kritisch sehen, war klar:
Ohne einen rechtsgültigen Plan droht ein ungeregelter Ausbau, bei dem die gesamte Region zum Windenergiegebiet würde (Superprivilegierung).
Zudem ist jeder Flächenplan rechtlich angreifbar. Verzögerungen oder der Verlust einzelner Gebiete könnten das 1,8-Prozent-Ziel gefährden. Die im Plan enthaltenen Pufferflächen sind daher notwendig, um die Planung rechtssicher abzusichern.
Die FDP-Regionalfraktion hat deutlich gemacht, dass das Land das Beteiligungsverfahren erschwert hat:
Kurz vor der zweiten Offenlage wurde mitgeteilt, dass Änderungen praktisch nicht mehr möglich seien. Eine dritte Offenlage wäre aus Zeitgründen nicht machbar gewesen. Damit wurde eine echte Abwägung zwischen Bürgerinteressen, kommunalen Anliegen und fachlichen Argumenten erheblich eingeschränkt.
Ohne ausreichende Puffer hätte die Region den Mindestabstand zur Wohnbebauung von 800 Meter auf 700 Meter reduzieren müssen. Dies lehnen wir als FDP-Regionalfraktion ab. Wir haben jahrelang für den erhöhten Abstand gekämpft und geben diesen Schutz der Bevölkerung nicht leichtfertig auf.
Der Filderstädter Regionalrat Osman Dönmez betont: "Wir Freien Demokraten tragen den Windenergieplan mit – nicht, weil er in allen Punkten überzeugt, sondern weil er der Region Planungshoheit und Mindestabstände sichert. Unser Ziel bleibt: Windkraft ja, aber verantwortungsvoll, standortgerecht und mit Rücksicht auf Mensch und Landschaft." (Osman Dönmez)