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Entscheidungen zur Haushaltslage in Waldbronn

Waldbronns Kassen sind 2028 spätestens leer. Unsere Liquidität ist massiv belastet – nicht zuletzt durch die Bürgschaftszahlung in Höhe von 10 Mio...

Waldbronns Kassen sind 2028 spätestens leer. Unsere Liquidität ist massiv belastet – nicht zuletzt durch die Bürgschaftszahlung in Höhe von 10 Mio €. Klar ist: Nicht alle Ursachen sind hausgemacht. Viele gesetzliche Vorgaben auf Landes- und Bundesebene belasten Kommunen, ohne dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Konsequenz tragen am Ende die Bürgerinnen und Bürger.

In dieser Lage und vor dem Hintergrund der angeordneten Haushaltskonsolidierung war es notwendig, über eine Erhöhung der Grundsteuer zu diskutieren. Nach langer Diskussion sollte ein Kompromiss gefunden werden. Unsere Fraktion hat 250 Punkte vorgeschlagen. Dies hätte einen Mehrertrag von rund 211.000 € bedeutet – ein Schritt in Richtung steigender Einnahmen. Die Verwaltung schlug aber eine Erhöhung auf 300 Punkte vor – eine Erhöhung von 30 %. In den Beratungen im Gemeinderat zeichnete sich hingegen ein Einigungspotenzial bei 268 Punkten ab. Dies würde immer noch einer Erhöhung um etwa 15 % entsprechen – schmerzlich, aber im Hinblick auf die Einigungsmöglichkeiten ein demokratischer Kompromiss.

Dabei ist zu betonen: Die Grundsteuer ist keine „Reichensteuer“. Sie betrifft alle – egal ob Rentnerin, Berufsanfänger oder Familie. Auch Mieter zahlen sie über die Nebenkosten vollständig mit. Sie ist weder so etwas wie eine Vermögens- noch eine Erbschaftsteuer, die die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Vermögendere Personen zahlen zwar tendenziell höhere Beiträge, weil sie größere Grundstücke besitzen, doch die Belastung trifft grundsätzlich alle – unabhängig vom Einkommen. Ein überhaupt nicht diskutierter Aspekt ist die neue Dynamik bei den Bodenrichtwerten. Früher wirkten Hebesatzanpassungen oft wie ein Inflationsausgleich, da die Bemessungsgrundlage konstant blieb. Heute jedoch wirken steigende Bodenrichtwerte (tatsächliche Verkaufspreise) direkt auf die Höhe der Grundsteuer. Ab dem Jahr 2027 werden die Bodenrichtwerte automatisch anhand der Werte von 2024 angepasst – mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Steuerhöhe, ohne dass der Gemeinderat erneut eingreift. Das birgt erhebliche Unsicherheit.

Zur Gewerbesteuer: Der Rückgang der Einnahmen liegt nicht an einem zu niedrigen Hebesatz, sondern an der konjunkturellen Schwäche. Eine zusätzliche Belastung der Betriebe wäre daher kontraproduktiv, sind sie doch schon von der Grundsteuererhöhung betroffen. Der bestehende Hebesatz ist bereits sehr hoch – eine weitere Erhöhung würde die wirtschaftliche Erholung hemmen. Die geplante Grundsteuererhöhung belastet das Gewerbe ohnehin bereits mit. Leider konnten wir uns mit dem Vorschlag, die Gewerbesteuer nicht zu erhöhen, nicht durchsetzen.

Eine Finanzierungslücke darf nicht automatisch durch höhere Steuern geschlossen werden. Es ist erforderlich, Investitionen auf das absolut Notwendige zu begrenzen und Projekte vorausschauend zu planen und durchzuführen. Viele werden über Jahre sowohl in Planung als auch Ausführung hinweg verzögert und nur dadurch teurer. Manches wurde auch einfach nicht durchdacht. Hier muss die Verwaltung dringend ansetzen und für eine bessere, zeitnahe Umsetzung sowie ein vorausschauendes Risikomanagement sorgen – nicht allein durch das Anheben von Hebesätzen.

Ihre Fraktion
Kurt Bechtel, Volker Becker, Désirée Fuchs
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Erscheinung
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Ausgabe 32/2025
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