Die Mähsaison hat begonnen und somit ist nicht nur unser Bauhof aktiv mit Mäharbeiten beschäftigt, sondern auch zahlreiche Grundstücksbesitzer.
Immer wieder kommt es vor, dass private Gartenabfälle (insbesondere Grasschnitt) auf den gemeindeeigenen Grundstücken entsorgt werden. Und manch ein Gartenbesitzer meint es besonders gut mit den im Taubental neu gepflanzten Bäumen. Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung dieser Abfälle nicht auf gemeindeeigenen Grundstücken erfolgen darf. Insbesondere der Grasschnitt an den (neu gepflanzten) Bäumen schadet diesen ganz erheblich:
Der Schnitt verrottet nicht, sondern entwickelt sich zu einer nassen, stinkenden Masse. Das liegt daran, dass der meist sehr feuchte Rasenschnitt die Luftzirkulation unterbindet. In der Folge können die Kleinstlebewesen und Bakterien das Material nicht zersetzen. Das Gras verrottet nicht, sondern beginnt zu gären. Das kann nicht nur eine Geruchsbelästigung für Anwohner verursachen. Zudem stört dieser Gartenabfall Tiere und Natur in dem Gebiet – die Bäume werden geschädigt und Ungeziefer nistet sich ein.
Nachfolgend ein wichtiger Hinweis des Landratsamts Schwäbisch Hall zum richtigen Umgang mit Gartenabfällen (Quelle: www.lrasha.de):
Gartenabfälle
Wohin damit: Kompostieren im eigenen Garten, Entsorgung über Gartentonne, Biotonne und Grünabfallgebührensäcke. Anlieferung über die Sammelcontainer auf den Wertstoffhöfen (mit Ausnahme von Kreßberg) und Baum- und Strauchschnittsammelplätzen lose oder in geeigneten Papiersäcken. Diese können auf den Entsorgungsanlagen erworben werden. Drei Säcke mit einem Fassungsvolumen von 120 Liter kosten 1 €.
Die Anlieferung ist bis 2 m³ kostenfrei.
Größere Mengen Grünabfälle über 2 m³, z. B. von Sportstätten, Friedhöfen, Grünlagen, ect. können nur bei den folgenden Entsorgungsanlagen angeliefert werden:
Hier erfolgt die Annahme nach Gewicht. Die Anlieferung ist bis 500 kg kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € pro 100 kg erhoben.
Auch hier ist die Anlieferung bis 2 m³ kostenfrei. Darüber hinaus wird eine Gebühr in Höhe von 1,-- € pro 100 Liter bzw. 10,-- € pro 1 m³ erhoben.