Fensterglas oder Flachglas gehört nicht in und auch nicht neben die Altglascontainer!
Kleine Mengen können in die Restmülltonne gegeben werden.
Größere Mengen können gebührenpflichtig zu einer Verwertungsfirma bzw. zum Entsorgungszentrum Dußlingen gebracht werden.
Das unerlaubte Ablegen von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet wird.
Die entstehenden Entsorgungskosten müssen von der Allgemeinheit getragen werden.