Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Abfuhr/Abholung von Grüngut (Gehölz- und Grasschnitt, Laub, Blumen), welches an den Straßen bzw. Grundstücken bereitgelegt wird, nur zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Spätherbst, erfolgt.
In der übrigen Zeit und vor allem während der „Rasenschnittsaison“ ist entsprechendes Grüngut selbstständig am Häckselplatz der Gemeinde Starzach anzuliefern und zu entsorgen. Eine Ausnahme bildet natürlich die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück.
Abfuhrtermine Grüngut 2025:
Häckselplatz der Gemeinde Starzach an der Kreisstraße zwischen Starzach-Bierlingen und Starzach-Börstingen:
In letzter Zeit sind insbesondere illegale Ablagerungen von Grüngut/-schnitt im Bereich des Wohn- und Freizeitgebiets „Holzwiesen“ in Starzach-Wachendorf aufgefallen. Wir bitten darum, die genannten Vorgaben anzuwenden und Grünabfälle nicht einfach „wild“ am Wald-/Ortsrand oder öffentlichen Verkehrsflächen zu entsorgen.
Illegale Müllentsorgungen werden entsprechend verfolgt und ggf. zur Anzeige gebracht.
Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung bitten wir um Beachtung. Bei evtl. Rückfragen können Sie gerne auf die Gemeindeverwaltung oder den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen zukommen.
Auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes erhalten Sie unter www.abfall-kreis-tuebingen.de/abfall-abc/ ergänzende Informationen zur Entsorgung von Grüngut sowie anderen Abfällen.
Ihre Gemeindeverwaltung