
Zum Jahreszeitwechsel richten viele ihre Gärten hin, misten in Garagen und Kellern aus und machen allgemein Ordnung in Haus und Hof. Da fühlt man sich doch gleich viel leichter, wenn der ganze Müll erst einmal weg ist. Für die Entsorgung reichen die üblichen Haushaltstonnen oft nicht aus, also ab auf den Wertstoffhof.
Besonders beliebt sind die Recyclinghöfe im Kreis natürlich samstags. Viele haben an diesem Tag frei und damit Zeit, den Müll zu sammeln und/oder wegzufahren. Daher ist der Andrang an diesem Tag meist besonders hoch, was zu längeren Wartezeiten führt. Vor Kurzem waren die Recyclinghöfe im Landkreis Calw sogar außerordentlich gut besucht. Bei manchen Anlagen bildeten sich Warteschlangen. „Samstag herrschte zeitweise Hochbetrieb auf unseren Anlagen“, berichtet Sebastian Glück, zuständiger Bereichsleiter bei der AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH (AWG). „Wir haben kreisweit deutlich mehr Anlieferungen registriert als üblich an einem Samstag.“ Beispielsweise bildete sich beim Recyclinghof Calw-Zettelberg zeitweise eine deutlich längere Warteschlange als sonst. „Durch den Feiertag am Freitag waren wohl viele Leute aktiv in Haus und Garten“, mutmaßt Glück. Die Warteschlange am Wertstoffhof in Walddorf reichte zeitweise fast bis zum Abzweig von der Walddorfer Straße.
AWG reagiert mit Anpassung der Öffnungszeiten
Um diesem Andrang Herr zu werden und die Wartezeit der Kunden hoffentlich zu reduzieren, hat die AWG eine erste Maßnahme ergriffen: „Walddorf wird ab dem 18. Oktober, zunächst testweise bis zum Jahresende, samstags bis 16 Uhr geöffnet sein“, sagt Glück. „Wir hoffen, dort durch diese verlängerte Öffnungszeit künftig größere Warteschlangen an Samstagen zu vermeiden.“ Walddorf werde derzeit zusätzlich frequentiert, da durch die Schließung des Recyclinghofes Nagold Kunden dorthin ausweichen.
„Das Problem an Samstagen ist aber auf jeder Anlage immer das gleiche“, meint Glück. „Viele Anlieferungen erfolgen im Zeitraum zwischen 10 und 12 Uhr, nicht über den Tag verteilt.“ Deshalb empfiehlt die AWG, den gesamten Zeitraum der Öffnungszeiten – auch an anderen Tagen – zu nutzen. „Außerhalb dieser Hauptanlieferzeit ist die Situation meist deutlich entspannter“, bestätigt Glück.
Ein höherer Personalschlüsse wäre keine Lösung für das Problem, wie Glück weiter ausführt. „Wir haben auf allen Anlagen eine begrenzte Fläche zur Verfügung“, so Glück. Wenn diese voll mit Fahrzeugen ist, können wir nicht noch mehr auf den Hof lassen. Deshalb unsere Bitte, immer die gesamten Öffnungszeiten zu nutzen, egal bei welchem Recyclinghof. Und wer die Möglichkeit hat, einen anderen Wochentag als den Samstag zu nehmen, sollte dies tun.“
Was ist der Stand der Dinge beim Recyclinghof Nagold?
Seit dem 6. August ist der Recyclinghof auf dem Nagolder Eisberg nun schon geschlossen. Gut erreichbar gelegen, war die Anlage stark frequentiert, sodass nun einige Kunden ausweichen müssen – und sich fragen, wann die Tore wieder öffnen. „Der Recyclinghof bleibt auf jeden Fall noch bis ins nächste Jahr hinein geschlossen“, teilt Mara Müssle, Pressesprecherin beim Landratsamt Calw, mit. „Wir werden rechtzeitig Auskunft geben, ob und wann wieder geöffnet wird.“
Die Schließung der Nagolder Anlage war die Folge von Unregelmäßigkeiten. „Es wurde nicht in allen Fällen im Sinne und nach der Philosophie unseres Unternehmens gehandelt“, erklärt Mara Müssle. Die AWG nehme die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgers ernst. Und zu diesen zähle auch die rechtmäßige Entsorgung der überlassenen Abfälle. „Die Vermeidung von Abfällen und somit die Wiederverwendung von Materialien ist vom Gesetzgeber zwar erwünscht beziehungsweise sogar priorisiert (Abfallpyramide), muss aber im Vorfeld einer Anlieferung an den öffentlich-rechtlichen Entsorger stattfinden.“ Sobald Anlieferer mit ihren Materialien die Schwelle des Recyclinghofes übertreten, seien diese Materialien im Sinne des Gesetzgebers überlassene Abfälle, die gemäß der geltenden Gesetze und Verordnungen zu entsorgen seien. „Dies ist unsere Pflicht und der Bürger muss sich auch darauf verlassen können, dass abgegebener Abfall ordnungsgemäß entsorgt und nicht über hierfür nicht vorgesehene Kanäle an Dritte abgegeben wird.“
Daher sei es den Mitarbeitern der AWG streng untersagt, Gegenstände aus den angelieferten Abfällen zu entnehmen. Dasselbe gelte für die Entnahme aus Abfällen durch Dritte, was weder gestattet noch geduldet werden dürfe. „Es geht in erster Linie nicht um einen etwaigen untergeordneten wirtschaftlichen Schaden, sondern um etwaige Pflichtverletzungen bei der Ausübung der Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgers“, betont Müssle. „Wir bitten um Verständnis, dass aus arbeitsrechtlichen Gründen keine weiteren Details genannt werden können. An den Vorgängen waren außerhalb des Mitarbeiterkreises weitere Personen beteiligt. Art und Umfang der Beteiligung ist Gegenstand der Ermittlungen der Polizei.“
Hecken- und Baumschnitte sind bis Ende Februar erlaubt
In diesen Wochen kommt noch ein Faktor in Sachen Müllmenge hinzu: Hecken- und Baumschnitte sind wieder erlaubt. In manchen Fällen sind sie sogar erwünscht oder dringend notwendig. Baumrodungen in der freien Landschaft und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Diese Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden, sollen die Lebensräume der Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit aber auch die von anderen Kleinlebewesen geschützt werden.
Ab dem Laubfall bis zum ersten größeren Schneefall ist oft noch genügend Zeit für Pflegearbeiten an Hecken und Bäumen. Im Januar und Februar können die Arbeiten durch Schneefall beeinträchtigt werden. Unternehmen, die Fäll- und Pflegearbeiten anbieten, sind häufig im Februar ausgebucht. Deshalb gehen Ende Februar zahlreiche Anfragen nach Ausnahmegenehmigungen beim Landratsamt ein. Es soll noch dringend ein Baum gefällt oder eine Hecke auf den Stock gesetzt werden. Ausnahmegenehmigungen dürfen aber schon seit 2010 nicht mehr erteilt werden.
Heckenpflege ist wichtig für einen intakten Lebensraum
Hecken stellen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar und bereichern die Landschaft. Ökologische Bestwerte in Bezug auf Nahrungsangebot, Nestdichte und Artenvielfalt werden dann erzielt, wenn mindestens drei Altersstufen nebeneinander bestehen und Altersstufen zwischen sechs und 20 Jahren innerhalb einer Hecke vorhanden sind. Deshalb ist eine fachgerechte und regelmäßige Pflege erforderlich, damit die Hecke einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, zum Erhalt eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes und eines intakten Lebensraums für zahlreiche Pflanzen und Tiere leisten kann. Dazu gehören – je nach Art der Hecke – auch gezielte Rückschnitte.
Verkehrssicherheit hat Vorrang
Besonders bei privaten Hecken ist jedoch das Lichtraumprofil zu beachten. Heißt: Der öffentliche Raum – wie Gehwege und Straßen – müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit freigehalten werden. Bei öffentlichen Flächen kümmern sich hierum die zuständigen Behörden, sei es die Kommune oder das Landratsamt. Für seine eigenen Pflanzen ist aber jeder selbst verantwortlich – und das zwölf Monate im Jahr. Gerade jetzt bietet es sich jedoch an, größere Rückschnitte in Angriff zu nehmen. Über der Straße muss der Luftraum bis zu einer Höhe von 4,50 Meter frei von Ästen und Bewuchs sein. Im Bereich von Straßenlaternen müssen Äste generell entfernt werden, um die Ausleuchtung nicht zu beeinträchtigen. Über Geh- und Radwegen müssen 2,50 Meter frei bleiben. Pflanzen müssen mit einem Abstand von mindestens 0,50 Meter zur Straße oder zum Gehweg gepflanzt werden.
INFO
Bei Fragen zu den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen gibt die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer
0800 / 30 30 839 oder der E-Mail-Adresse abfallberatung@awg-info.de gerne Auskunft. Weitere Informationen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Calw sind auch auf der Website der AWG unter www.awg-info.de erhältlich.
Weitere Tipps und Informationen zur Gehölzpflege und Baumpflege gibt es beim Landratsamt Calw, Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz, Telefon 07051 / 160-967 oder 07051 / 160-129.