Landkreis. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Anträge können über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden Baden-Württembergs. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen werden Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2026 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Nähere Infos erteilen die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über die Antragsfrist. Im Landratsamt Schwäbisch Hall, Amt für Wirtschaft, Kreisentwicklung, Klima und Energie steht Svenja Brassel für Auskünfte zur Verfügung (Telefon 0791 755-7259).
Allgemeine Informationen zum ELR sowie Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, der Förderhöhe und zum Verfahren der Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/elr-aktuelles oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/