Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützt das Land seit 30 Jahren Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung. Jetzt startet die Ausschreibung für 2026.
„Die derzeitigen globalen Umbrüche stellen auch die Kommunen vor neue Herausforderungen. Staat und Gesellschaft müssen auf tiefgreifende Veränderungen reagieren. Hier spielt die integrierte Strukturentwicklung eine besondere Rolle. Neue Lösungen sind wichtig, um die Kommunen in Baden-Württemberg umfassend zu stärken. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet seit 30 Jahren ein passendes Förderangebot für eine nachhaltige kommunale Strukturentwicklung auf kommunaler Ebene. Im Rahmen der letzten Programmentscheidung 2025 unterstützte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in 410 Gemeinden über 1.000 Strukturmaßnahmen mit insgesamt 101,4 Millionen Euro. Im Jahr 2026 können sowohl kommunale als auch private und gewerbliche Investitionen mit Zuschüssen in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt werden. Nähere Informationen erhalten interessierte private und gewerbliche Investoren bei der für den Investitionsort zuständigen Gemeinde“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2026.
Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2026 zeigt das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum weitere Schritte zur Stärkung resilienter Strukturen in Kommunen auf.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume.
Antragseinreichung bis 30. September 2025
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
„Die flächensparende Innenentwicklung ist seit 30 Jahren eines der Kernanliegen des ELR. Unsere ländlichen Gemeinden haben hier viel Potential, beispielsweise im Wohnungsbau durch Aufstockungen von Wohngebäuden, Umnutzungen von leerstehenden Gebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen. Mit sinnvoll eingesetzten Fördermitteln können so zeitgemäße Gewerbe- und Wohneinheiten entstehen. Die Nutzung von Bestandsgebäuden und beziehungsweise oder von bereits versiegelten Flächen bietet nicht nur ökologische Vorteile. Es entstehen so auch attraktive, belebte Ortsmitten“, betonte Minister Hauk.