Kommunalpolitik

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert Vorhaben von Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Kommunen in den Förderschwerpunkten Wohnen,...

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert Vorhaben von Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Kommunen in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.

Das ELR-Programm ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Ländlichen Raumes.

Anträge können bis spätestens Anfang September bei der Gemeinde Schopfloch eingereicht werden. Beachten Sie bitte: Je frühzeitiger Anfragen bzw. Ankündigungen gestellt werden, umso intensiver können Anträge bearbeitet werden. Detailfragen zu den Förderungsprogrammen beantworten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, in deren Gebiet das Vorhaben geplant ist, oder der Wirtschaftsbeauftragte des Landkreises, Telefon 07441 920-1020, E-Mail: r.bohnet@kreis-fds.de.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
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