Aus den Rathäusern

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)...

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO₂-speichernden Material (z. B. Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Förderschwerpunkte

  • Grundversorgung

Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs, wie zum Beispiel Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO₂-Speicherzuschlag) gefördert werden.

  • Wohnen/Innenentwicklung

Hier werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.
Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert.

  • Arbeiten

Hier werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO₂-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk, wie z. B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 10.9.2025 bei der Stadt Ravenstein vorliegen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare sind unter der Adresse rp.badenwuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abzurufen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung infrage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Bettina Zorn, Tel. 06297/9200-19, bettina.zorn@ravenstein.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Ravenstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Stadt Ravenstein
26.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Ravenstein
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto