Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem ELR-Programm sowohl betriebliche Investitionen als auch die Schaffung von Wohnraum.
Die Antragstellung für einen Zuschuss kann normalerweise nur einmal pro Jahr erfolgen. Anträge hierfür müssen über die Stadtverwaltung eingereicht werden. Damit die Stadt die Anträge dann bearbeiten und fristgerecht und vollständig dem Regierungspräsidium weiterleiten kann, werden alle Interessenten gebeten, sich zur Koordination der Antragstellung möglichst frühzeitig in Verbindung zu setzen. Die Antragstellung ist nicht kompliziert, benötigt aber in aller Regel etwas Vorlauf. Für das Zuschussjahr 2026 müssen die vollständigen Unterlagen bis zum 15. August 2025 bei der Stadtverwaltung vorliegen.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich immer so früh wie möglich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Dann kann unkompliziert geklärt werden, welche Förderkonditionen konkret gelten und wie ein Antrag am besten gestellt wird.
Für das bereits laufende Zuschussjahr stehen absehbar Rückflussmittel zur Verfügung. D.h. die nicht abgerufenen Mittel stellt das Land für eine zweite Antragsrunde zur Verfügung. Diese Anträge müssen dann kurzfristig eingereicht werden. Genaue Fristen oder Förderkriterien sind bislang noch nicht bekannt.
Mit bis zu 250.000 Euro bezuschusst werden können betriebliche Investitionen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Unternehmen, die im kommenden Jahr mit einer Investition planen, können sich gerne bezüglich der Möglichkeiten einer Förderung mit der städtischen Wirtschaftsförderung in Verbindung setzen. Der Fördersatz beträgt meist 15% der förderfähigen Nettokosten.
Im Förderschwerpunkt Wohnraum und Ortskernentwicklung sind ebenfalls erhebliche Förderbeträge (mehrere 10.000 Euro je Wohneinheit) möglich. Im Fokus stehen die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leerstehender Gebäude, die Aufstockung von Gebäuden sowie die Nachverdichtung im Ortskerne. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und erstmals in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf aufweisen. Förderfähig ist in diesen Bereichen auch die Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen durch umfassende Modernisierung.
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Auch solche Maßnahmen können förderfähig sein
Projekte aus dem Förderschwerpunkt Grundversorgung erhalten einen Fördervorrang. Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.
Für die Förderrunde 2026 erfolgt die Programmausschreibung voraussichtlich im Frühsommer. Hinsichtlich der oben genannten bisher gültigen Schwerpunkte und Förderkriterien können sich deshalb noch Änderungen ergeben.
Ansprechpartner für gewerbliche Vorhaben ist die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Boos oder Herr Schäfers, Tel.: 07581 207-103 oder -104, für Wohnbauvorgaben das Bauamt, Herr Eisele, Tel.: 07584 207-324
Weitere Infos und Formulare gibt es unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung