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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm...

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15.09.2025 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung infrage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Schneider, Tel. 07682/9116-13, E-Mail: schneider@biederbach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter

mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

Die komplette Ausschreibung, insbesondere Wo liegen die Förderschwerpunkte?“ und zum CO2-Speicherzuschlag, finden Sie auf unserer Homepage unter www.biederbach.de – Deine Alltagserleichterungen – Ausschreibungen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Biederbach
24.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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