Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Fördermöglichkeiten für private und gewerbliche Vorhaben für das Jahr 2026 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz...
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Foto: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW (MLR)

Fördermöglichkeiten für private und gewerbliche Vorhaben für das Jahr 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) veröffentlicht.

Das ELR

Mit diesem Programm bietet das Land Baden-Württemberg auch weiterhin ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Projektträger und Zuwendungsempfangende sind neben den Kommunen vor allem Privatpersonen, Vereine und Unternehmen.

Fördermöglichkeiten in Bad Dürrheim und den Stadtteilen

Innerhalb der Stadtteile können ELR-Anträge für Vorhaben in den Bereichen „Wohnen“, „Arbeiten“ und „Grundversorgung“ gestellt werden. Im Gebiet der Kernstadt Bad Dürrheim beschränken sich die Fördermöglichkeiten auf die Förderschwerpunkte „Arbeiten“ und „Grundversorgung“. In Bad Dürrheim konnten bereits viele Projekte mit Förderungen aus dem ELR-Programm umgesetzt werden.

Förderschwerpunkt „Wohnen“

Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung und Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Bei eigengenutzten Wohnprojekten liegt der Regelfördersatz bei 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der Förderung pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro Wohneinheit gefördert. Die Vermietung an Familienangehörige 1. und 2. Grades zählt als Eigennutzung.

Die Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Mietwohnungen kann mit 15 % und die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen mit 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Neubauprojekte sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z. B. Holzbauweise) besteht.

Förderschwerpunkt „Arbeiten“

Im gewerblichen Bereich bestehen Fördermöglichkeiten für kleine bis mittlere Unternehmen für die Verlagerung von Betrieben, für Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

Im Vordergrund steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen gehören. Die Investitionen können in erheblichem Umfang bezuschusst werden.

Ablauf der Antragstellung

Förderanträge für private und gewerbliche Projekte sind grundsätzlich über die Stadt zu stellen. Den Förderanträgen ist eine konkrete Planung mit Kostenschätzung beizufügen – diese Unterlagen sind vom Bauherrn und dessen Planer/Architekt vorzubereiten. Da die Antragsbearbeitung eine ausreichende Vorlaufzeit erfordert, sollten sich Interessenten möglichst frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Fördermaßnahme anzumelden und die Fördermöglichkeiten abzuklären.

Die Anträge werden bis Ende September 2025 über die Stadt beim Landratsamt/Regierungspräsidium eingereicht. Das heißt, dass die notwendigen Unterlagen durch die Bauherren bis Ende August 2025 vorgelegt werden müssen.

Mit einer Förderentscheidung des Landes kann im Februar/März 2026 gerechnet werden.

Beratungsangebot

Zur Beratung der Interessenten und zur Zusammenstellung der ELR-Anträge arbeitet die Stadt Bad Dürrheim mit dem Ingenieurbüro Stehle aus Spaichingen zusammen. Wenn Sie im kommenden oder in den darauffolgenden Jahren Maßnahmen in den oben genannten Bereichen planen oder sich über konkrete Fördermöglichkeiten informieren möchten, nehmen Sie bitte baldmöglichst Kontakt auf:

- Markus Stein (Stadtverwaltung Bad Dürrheim), Tel. 07726 666-611

- Rüdiger Stehle (Ingenieurbüro Stehle, Spaichingen), Tel. 07424 9608022

Weitere Informationen zum ELR können auch auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link abgerufen werden: rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

Darüber hinaus können Sie sich grundsätzlich kostenlos zu Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten von Baulücken oder leer stehenden oder unter genutzten Immobilien sowie zu generellen Fördermöglichkeiten beraten lassen. Neben der Stadtverwaltung steht Michael Weber vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07022 250 445 oder per E-Mail: michael.weber@ifsr-institut.de. Gerade bei der Kombination von Fördermitteln sowie bei der Nachnutzung von Althofstellen sind Erfahrungen aus anderen Projekten hilfreich.

Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Stadt Bad Dürrheim
02.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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