Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat Ende Mai 2026 das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
Das ELR ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Programms ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und zur Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO₂-speichernden Material besteht, in der Regel dem Baustoff Holz.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % gefördert werden; gegebenenfalls ist bei zusätzlichem CO₂-Speicherzuschlag eine Förderung von bis zu 35 % möglich.
Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, die Verbesserung des Wohnumfeldes, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.
Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen bis zu 50.000 EUR, bei Umnutzungen bis zu 60.000 EUR. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern kann mit bis zu 30.000 EUR pro Wohneinheit gefördert werden. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten, die bis in die 1970er-Jahre erschlossen wurden, ist die Förderung möglich.
Förderschwerpunkt Arbeiten
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störenden Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO₂-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO₂-bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung erhalten, sofern dies nach den beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Gemeinde Althütte gestellt werden. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung noch nicht begonnen wurden. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im jeweiligen Programmjahr zu beginnen.
Wer Interesse hat, über die Gemeinde Althütte einen Zuschussantrag im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte möglichst frühzeitig jedoch spätestens bis 30. Juni 2026 mit der Gemeinde Althütte, Bürgermeister Reinhold Sczuka (Telefon 07183 95959 13, E-Mail: Reinhold.Sczuka@althuette.de) Kontakt aufnehmen.
Da für die Antragstellung umfangreiche Unterlagen erforderlich sein können, insbesondere Pläne, Kostenberechnungen und gegebenenfalls eine Baugenehmigung, ist eine frühzeitige Beratung und Information sinnvoll.
Die konkreten Einzelheiten der Ausschreibung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat unter folgendem Link:
mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/elr-aktuelles