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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Jahresprogramm 2025 – Nachrücker

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Fördermittel in der Gesamtgemeinde bewilligt Erfreulicherweise wurden im Rahmen des ELR-Nachrückerprogramms...
Das Schreiben informiert über bewilligte ELR-Fördermittel für Abrissmaßnahmen in der Gesamtgemeinde und erklärt, wie und bis wann Förderanträge für 2026 gestellt werden können.
Foto: Gemeinde Eutingen im Gäu

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Fördermittel in der Gesamtgemeinde bewilligt

Erfreulicherweise wurden im Rahmen des ELR-Nachrückerprogramms 2025 knapp 15.000 € für die Gesamtgemeinde bewilligt. Zwei private Bauherren, welche für einen Abriss zur Baureifmachung einen Antrag gestellt hatten, können sich über eine Finanzspritze seitens des Landes freuen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass auch dieses Jahr wieder Anträge im Rahmen des ELR-Programmes gestellt werden können. Für die aktuelle Programmausschreibung 2026 kann bis 30.08.2025 ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Sollten Sie beabsichtigen, eine Baumaßnahme in einem der alten Ortskerne (Ausnahme: Sanierungsgebiet Weitingen) durchzuführen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über eine mögliche Förderung bei der Gemeindeverwaltung. Voraussetzung für eine Förderung ist beispielsweise, dass Sie noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben bzw. noch keinen Auftrag vergeben haben.

Auskünfte erteilt Frau Kramer. Sie können Frau Kramer Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet: c.kramer@eutingen-im-gaeu.de

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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