Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Land Baden-Württemberg hat Förderung für 2026 ausgeschrieben – Antragsphase beginnt.

Das Land Baden-Württemberg führt auch im Jahr 2026 das Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ fort. In den letzten Jahren konnten...

Das Land Baden-Württemberg führt auch im Jahr 2026 das Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ fort. In den letzten Jahren konnten in Eschbronn etliche Projekte mit namhaften Förderbeträgen unterstützt werden.

Ein wesentlicher Förderschwerpunkt ist auch 2026 die Innenentwicklung und der Erhalt und die Schaffung von Wohnraum. Gefördert werden insbesondere die Umnutzung leer stehender Gebäude, die Aufstockung von Bestandsgebäuden, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern, oder die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen.

Ein weiterer wesentlicher Förderschwerpunkt ist Arbeiten. Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur werden kleine und mittlere Betriebe (bis zu 100 Mitarbeiter) bei ihren Investitionen unterstützt. Auch neue Organisationsformen, wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern, sind förderfähig.

Mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung sollen Investitionen zur Gründung und zum Erhalt kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe unterstützt werden, um so die Grundversorgung vor Ort zu sichern. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen.

Ein weiterer Förderschwerpunkt sind Gemeinschaftseinrichtungen.

Zu beachten ist, dass nur Einzelanträge aufgenommen werden können, deren Umsetzung auch in 2026 beginnt. Andererseits darf mit dem Projekt grundsätzlich erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Anträge für eine ELR-Förderung werden gesammelt über das Bürgermeisteramt eingereicht. Wer Interesse an einer Förderung hat, sollte sich möglichst frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, spätestens aber bis zum 1. August 2025. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Eschbronn. Ansprechpartner ist Bürgermeister Franz Moser, Tel. 07403 929811, E-Mail: franz. moser@eschbronn.de

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Amtsblatt der Gemeinde Eschbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
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