Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) startet in neue Runde

Neue Ausschreibung für das Programmjahr 2026 veröffentlicht Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher...

Neue Ausschreibung für das Programmjahr 2026 veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2026 läuft die neue Förderperiode offiziell an. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seit über 30 Jahren die nachhaltige strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen. Lebendige und attraktive Ortsmitten mit zeitgemäßem Wohnraum sowie ein starker Ländlicher Raum, dessen Kommunen an die aktuellen ökologischen Herausforderungen angepasst sind, sind die Ziele des Förderprogramms.

Auch in der neuen Förderperiode legt das ELR daher den Schwerpunkt auf die flächensparende und resiliente Innenentwicklung, weshalb der Förderschwerpunkt „Wohnen“ finanziell besonders ausgestattet wird. Umnutzungen von nicht genutzten Gebäuden oder deren Abbruch, um Platz für Neues zu schaffen, sowie Sanierungen und Modernisierungen von bereits bestehendem Wohnraum fallen in diesen Schwerpunkt. Aber auch Erweiterungen und Aufstockungen von Wohnraum können gefördert werden. Ausgenommen sind Projekte in Ortsrandlagen, Mietwohnungen in Neubauvorhaben und seit diesem Jahr auch der Neubau von Einfamilienhäusern.

Aber auch die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, also die Grundversorgung, steht im Fokus des ELRs. Ein vielfältiges Angebot vor Ort soll geschaffen und erhalten werden. Im Bereich „Arbeiten“ kann die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus Ortskernen in Gewerbegebiete oder die Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert werden.

Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis zum 10. September über die Kommune eingereicht werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR.

Fragen zum ELR beantwortet bei der Stadt Altensteig Tabea Eberwein, unter der Telefonnummer 07453.9461-143 bzw. per E-Mail an Tabea.Eberwein@altensteig.de

Allgemeine Informationen rund um das ELR gibt es auf der Website des Ministeriums für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr.

Erscheinung
Altensteig Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Stadt Altensteig
11.06.2025
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