Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Neuweiler und Breitenstein – Programmjahr 2026

Möglichkeit zu Beratungsgesprächen Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg,...

Möglichkeit zu Beratungsgesprächen

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Orte zu unterstützen. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.

In der jüngeren Vergangenheit berücksichtigte das Land einige Maßnahmen in Breitenstein.

Dies ist ein Erfolg, auf diesen wollen wir weiter aufbauen.

Im ELR-Programm werden gefördert:

  • die Umnutzung leer stehender Gebäude und Gebäudeteile, wie z. B. die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (unabhängig vom Baujahr)
  • die umfassende Modernisierung von älteren Wohngebäuden, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen (Baujahr bis in die 1970-er Jahre).
  • die Neubebauung mit überwiegendem Einsatz ressourcenschonender CO₂-bindender Baustoffe von untergenutzten innerörtlichen Grundstücken mit ortsangepassten Gebäuden, sofern das Grundstück bereits bebaut ist (Baulücken).
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken

Das ELR-Programm berücksichtigt die gestiegenen Baukosten. Der maximale Förderbetrag für die Modernisierung von Wohngebäuden ist auf 50.000,- € pro Wohneinheit angehoben (Fördersatz Standard 30 %)!

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel für den Fördertatbestand Wohnen 30 %. Der Förderhöchstbetrag hängt vom Fördertatbestand ab. Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen.

Weitere Förderschwerpunkte sind:

  • Förderschwerpunkt Arbeiten – Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben
  • Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen – Maßnahmen zur Förderung des Gemeinschaftslebens in der Gemeinde, Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Förderschwerpunkt Grundversorgung – Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
  • Neuer Förderschwerpunkt: Umnutzung von (ehemaligen) kirchlichen Gebäuden – Erhaltung der Gebäude für alternative bzw. erweiterte Nutzungen, Bewahrung für die Gemeinschaft

Wir möchten gerne Eigentümern, die im Jahr 2026 in Neuweiler oder Breitenstein eine der oben genannten Maßnahmen beginnen möchten, die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch geben.

Hierzu bietet die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, als von der Gemeinde beauftragter Betreuer des ELR-Programms, persönliche Beratungsgespräche an.

Frau Michaele Ott, die diese Gespräche mit Ihnen führen wird, kommt direkt zu Ihrem Gebäude, um sich ein Bild machen zu können und um mit Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten zu besprechen. Ebenso wird die Vorgehensweise der Antragstellung erläutert.

Die Termine können telefonisch oder auch gerne per E-Mail mit Frau Ott vereinbart werden: Tel. 0711/6677-3209, E-Mail: michaele.ott@landsiedlung.de

Ansprechpartner der Gemeinde Weil im Schönbuch: Frau Ulrike Löffler

Tel. 07157/1290-162, E-Mail: ulrike.loeffler@weil-im-schoenbuch.de

Wir weisen Sie darauf hin, dass die notwendigen Antragsunterlagen mit allen Anlagen bis zum 11. August 2025 bei der Gemeinde vorliegen müssen.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass vor einer Entscheidung über Ihren Antrag nicht mit der beantragten Maßnahme begonnen werden darf. Mit einer Entscheidung des Landes über die ELR-Anträge ist im Februar 2026 zu rechnen. Angemeldete Einzelprojekte sind im Programmjahr baulich zu beginnen.

Wir möchten Sie gerne dazu ermuntern, eine Antragstellung im ELR-Programm in Betracht zu ziehen und als ersten Schritt das Angebot der persönlichen Beratung zu nutzen.

Ihr Engagement wird sich – bei einer Aufnahme in das ELR-Programm – in mehrfacher Hinsicht lohnen, daher hoffen wir, dass Sie diese Chance ergreifen!

Ihr

Wolfgang Lahl

Bürgermeister

Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeindeverwaltung
02.07.2025
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