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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, Programmjahr 2027, Informationen zur Antragstellung

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)...


Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur
Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des
ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt ist im Jahr der Pro-
grammaufnahme zu beginnen und leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenent-
wicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Bei-
trag zur Strukturverbesserung der Gemeinden.
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen
des Klimawandels entgegenzuwirken. Hierbei sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmaß-
nahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert
werden.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgast-
stätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige
Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere
gesundheitsbezogene Angebote zählen.
Für eine erhöhte Förderung im Bereich Grundversorgung ist immer die Frage zu stellen,
welche Angebote es bereits vor Ort gibt. Das ELR unterstützt hier keine konkurrierenden
Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder
durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen.
Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen

Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel ein-
zusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichen Wohnraum durch
• Umnutzungen leerstehender Gebäude,
• Aufstockungen von Bestandsgebäuden,
• umfassende Modernisierungen,
• innerörtliche Nachverdichtungen,
• sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen (siehe
Anlage).
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-
Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Sied-
lungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan
nachzuweisen.
Förderfähig sind durch den Antragsteller (oder Verwandte ersten und zweiten Grades)
eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neu-
bauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwoh-
nungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten,
sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Die Förderung ist unter den Vor-
gaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2381 (De-minimis-Verordnung) möglich.
Förderschwerpunkt Arbeiten
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Unternehmen (unter 100 Mitarbeiter) unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.
Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor al-
lem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt
beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs, um die freiwerdende
innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zu-
zuführen.

CO2-Speicherzuschlag
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Ver-
änderungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess un-
terstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt
werden, um Nachahmer anzuregen. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonen-
der, CO2-bindender Baustoffe (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruk-
tion wird deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förder-
schwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser–
Vorgabe gefördert werden. Bei Förderanträgen zum Bau von eigengenutzten Einfamili-
enhäusern ist die hervorgehobene strukturelle Bedeutung zu begründen, um in die För-
derung gelangen zu können.
Der Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (For-
mular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet voraussichtlich im März 2027 über die Aufnahme in das ELR, Jahresprogramm 2027.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 21.08.2026 bei der Gemeinde Deilingen vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Albin Ragg Tel. 07426/9471-12, E-Mail: info@deilingen.de, um die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2027 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Deilingen
29.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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