Wichtige Änderungen im Bereich Photovoltaik
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, kommt früher oder später in Kontakt mit der für ihn zuständigen Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammer. Sei es bereits bei der Gründungsberatung, bei der Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter, für Beratungen in den Bereichen Recht oder Außenwirtschaft oder auch bei der Unternehmensnachfolge.
Auch das jeweils zuständige Gewerbeamt ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Unternehmen, alleine schon durch die Anmeldung. Für eine zielgerichtete und rechtssichere Beratung ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch von IHK und den Gewerbeämtern im Landkreis Böblingen für die Unternehmen unerlässlich. Dieser Round Table fand nun in der IHK-Bezirkskammer in Böblingen statt. Gemeinsames Ziel ist es, die Abläufe für die Unternehmen auch bei Kontakt mit mehreren Behörden möglichst reibungslos zu gestalten.
Besprochen und diskutiert wurden dabei von den rund 40 Teilnehmenden unter anderem die aktuellen Gründungszahlen in der Region, sowie aktuelle Entwicklungen im Firmenrecht, darunter Neuerungen zur Rechtsform der „eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR) sowie das Verfahren bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Auch der gemeinsame Umgang mit Gewerbeuntersagungen und Insolvenzverfahren wurde thematisiert. Die Experten der IHK klärten zudem über weitere wichtige Änderungen und Sonderfälle auf, insbesondere im Handwerksbereich.
Im Mittelpunkt stand dabei die aktuell auf den Weg gebrachte Änderung hinsichtlich der Montage von Photovoltaikanlagen, bei der ein Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion erfolgt. Für neu gründende Unternehmen in diesem Bereich gilt danach ab sofort eine Meisterpflicht. Bestandsunternehmen blieben davon nicht betroffen. Die Absicht hinter dieser Änderung ist es, die Sicherheit und die Qualität der Installationen zu gewährleisten.
Daneben fand auch ein reger Austausch zu weiteren aktuellen Herausforderungen statt, darunter die Abgrenzung freier Berufe und gewerblicher Tätigkeiten sowie die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen.
Die IHK-Bezirkskammer Böblingen informiert und berät persönlich und auf Anfrage zu gewerberechtlichen Themen sowie zu Fragen der Abgrenzung zum (zulassungspflichtigen) Handwerk. Ansprechpartner hierzu sind Frank Ehmann (07031 6201 8240) und Larissa Faller (07031 6201 8253).