Aus den Rathäusern

//Erfolgreiche Aufnahme ins Städtebauförderprogramm 2025 – Ihre Mitwirkung ist gefragt//

Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen überreicht Scheck in Höhe von einer Million Euro für das „Mittlere Oberdorf“...
Ein besonderer Moment für die Zukunft des Gebiets „Mittleres Oberdorf“. Über die Scheckübergabe in Höhe von einer Million Euro im Rathaus freuten sich (v.l.n.r.) Bürgermeister Ralf Barth, Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Andrea Lindlohr sowie der Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle (CDU).
Ein besonderer Moment für die Zukunft des Gebiets „Mittleres Oberdorf“. Über die Scheckübergabe in Höhe von einer Million Euro im Rathaus freuten sich (v.l.n.r.) Bürgermeister Ralf Barth, Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Andrea Lindlohr sowie der Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle (CDU).

Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen überreicht Scheck in Höhe von einer Million Euro für das „Mittlere Oberdorf“

Großer Erfolg für Denkendorf! Die Gemeinde wurde mit dem Gebiet „Mittleres Oberdorf“ in das Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP) aufgenommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat einen Förderrahmen in Höhe von 1,67 Millionen Euro bewilligt, davon fließen eine Million Euro als direkte Finanzhilfe an die Gemeinde. Diese Mittel stehen bis zum Jahr 2034 zur Verfügung. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung nun die „Vorbereitenden Untersuchungen“ gemäß § 141 Baugesetzbuch beschlossen und das dafür vorgesehene Gebiet definiert. Am vergangenen Dienstag überreichte die Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Andrea Lindlohr im Beisein des Landtagsabgeordneten Andreas Deuschle (CDU) den Förderscheck persönlich an Bürgermeister Ralf Barth.

Warum ist das Programm wichtig?

Mit dem Städtebauförderprogramm können gezielt Projekte zur Aufwertung des Wohnumfelds, zur Stärkung des Miteinanders und zur Verbesserung der baulichen Struktur im Ort umgesetzt werden. Die Gemeinde nutzt diese Chance nun, um das Gebiet „Mittleres Oberdorf“ zukunftsfähig zu gestalten.

Scheckübergabe: Eine Million für das „Mittlere Oberdorf“


Am vergangenen Dienstag, den 29. Juli 2025 überreichte die Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Andrea Lindlohr in Begleitung von dem Landtagsabgeordneten Andreas Deuschle (CDU) den Förderscheck über eine Million Euro an Bürgermeister Ralf Barth, der sich herzlich für die Unterstützung durch das Land bedankte. „Im ersten Anlauf in das Städtebauförderprogramm aufgenommen zu werden, ist besonders. Die Ideen sprudeln, aber die Umsetzung ist nur möglich durch derartige Förderprogramme."

Staatssekretärin Lindlohr sprach Bürgermeister Ralf Barth ihren Glückwunsch zum erfolgreichen Antrag aus, der auch inhaltlich überzeugt hatte. „Denkendorf hat sich in den letzten Jahren immer wieder um die städtebauliche Erneuerung im Ort gekümmert", so Lindlohr. „Neu in die Städtebauförderung aufgenommen wurden nun 52 Kommunen mit insgesamt 247 Mio. Euro“. Denkendorf habe im Antrag wichtige konzeptionelle Überlegungen mit Handlungen hinterlegt und auch die Fördervoraussetzung der Klimaresilienz sehr zukunftsorientiert mitbedacht. Es handele sich um eine Prozessförderung und somit die Begleitung der Entwicklung. „Danke für Ihr Engagement und den Willen, das Gebiet „Mittleres Oberdorf“ mit Unterstützung des Landes weiter voranzubringen“, ergänzte Lindlohr.

„Bezahlbarer Wohnraum ist aktuell Thema Nummer eins, wenn es darum geht, was die Menschen bewegt", ergänzte der Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle. Bürgermeister Ralf Barth betonte, dass es darum gehe, Leerstände zu vermeiden und Orte der Begegnung zu schaffen. Auf dem alten Bauhofareal in der Sudetenstraße, einem 4.000 qm Grundstück, sind Neubauten in einem Wohnungsmix geplant, darunter Geschossbauten, aber auch Reihenhäuser. Die Wohnungsdichte sei noch unklar. Aber auch die Wärmeversorgung des Ortes stehe im Fokus – geplant sei der Bau eines effektiven Wärmenetzes mit GP JOULE.

Was passiert als Nächstes?

Bevor konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können, sind sogenannte „Vorbereitende Untersuchungen“ gemäß § 141 Baugesetzbuch notwendig. Sie dienen dazu, die städtebaulichen, sozialen und strukturellen Gegebenheiten zu erfassen und Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die spätere Entscheidung, ob und wie ein Sanierungsgebiet offiziell festgelegt wird.

Ihre Mitwirkung ist gefragt

Teil der Untersuchungen ist auch eine Fragebogenaktion, bei der die Eigentümer sowie Bewohner im Gebiet zur Mitwirkung und ihren Einschätzungen befragt werden. Auch eine Begehung und Bestandsaufnahme der Gebäude ist geplant.

Wir bitten alle Eigentümer und Bewohner daher um Offenheit und Unterstützung, wenn die Beauftragten der Gemeinde – in diesem Fall die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH – auf Sie zukommen. Die Erhebungen erfolgen selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes und ausschließlich zur Vorbereitung möglicher Sanierungsmaßnahmen.

Was Sie wissen sollten

Mit dem Beschluss zur Einleitung der Untersuchungen treten bestimmte gesetzliche Regelungen in Kraft:

  • Auskunftspflicht (§ 138 BauGB): Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, Auskunft über den Zustand ihrer Gebäude oder Grundstücke zu geben.
  • Duldungspflicht: Beauftragte der Gemeinde dürfen Grundstücke betreten, um sich ein Bild vom Zustand zu machen. Dies wird üblicherweise nicht erforderlich sein. Die Eigentümer werden in einem solchen Fall zuvor informiert.
  • Zurückstellung von Bauanträgen (§ 15 BauGB): Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung können geplante Bauvorhaben im Untersuchungsgebiet für maximal zwölf Monate zurückgestellt werden, um die Ergebnisse der Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Die Gemeinde wird regelmäßig über den Stand der Untersuchungen informieren. Ziel ist es, mit Ihrer Hilfe die bestmögliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung des „Mittleren Oberdorfs“ zu schaffen – lebenswert, attraktiv und gemeinschaftsstärkend.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ortsbauamt der Gemeinde, Herrn Stellwag, wenden:

Telefon: 0711 - 341680 61

E-Mail: p.stellwag@denkendorf.de



Lageplan zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Mittleres Oberdorf“. Quelle: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH.
Lageplan zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Mittleres Oberdorf“. Quelle: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH.
Erscheinung
Gemeindeanzeiger Denkendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Denkendorf
29.07.2025
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