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Gemeinderat

Ergänzung zum Ergebnisprotokoll der Sitzung vom 20. November 2025

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes 1. Am 11.12.2024 fand eine Besprechung für eine geplante Änderung des Bebauungsplans Gödelmann zur Ausweisung...

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

1. Am 11.12.2024 fand eine Besprechung für eine geplante Änderung des Bebauungsplans Gödelmann zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für einen möglichen Neubau einer Kindertagesstätte im Landratsamt Enzkreis statt.
Nach der Vorabprüfung bei der Besprechung am 11.12.2024 ist eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ausreichend (= geplanter Bebauungsplan „Gödelmann – 4. Änderung“). Somit entfällt ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Naturschutzrechtlich reicht eine Habitatpotenzialanalyse aus. Vom Forstamt wird der vorhandene waldähnliche Bewuchs nicht als Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz eingestuft, weshalb forstliche Belange daher nicht betroffen sind.
Die drei Vertreter der Bürgerinitiative haben in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.11.2025 dem Gemeinderat ihre Ansichten und Beweggründe mit Hilfe einer von ihnen gefertigten Präsentation erläutert, warum sie gegen die Ausweisung des Bebauungsplangebiets „Gödelmann – 4. Änderung“ sind. Sie gehen schwerpunktmäßig auf das Thema Wald und Naturschutz ein. Hauptpunkt ist, dass es sich für die Bürgerinitiative bei dem räumlichen Bereich des Bebauungsplanänderungsgebiets um schützenswerten Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes handeln soll.
Die Vertreter der Bürgerinitiative haben die Gemeindeverwaltung darum gebeten, bei den Fachämtern des Enzkreises betreffend Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes und des Umfangs des Naturschutzes noch einmal nachzufragen.
Der aktuelle Verfahrensstand ist:
Zum Entwurfsstand fehlt noch der Abschluss der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung (artenschutzfachliche Habitatpotentialanalyse). Die Gemeinde Mönsheim hat den Auftrag an das Büro HPC auch für die weitergehende vertiefende Relevanzprüfung für die Fauna (Fledermäuse, Vögel und Zauneidechse) erteilt. Diese wird voraussichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein.
Der danach gefertigte Entwurf des Bebauungsplans „Gödelmann – 4. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB wird dann voraussichtlich im Sommer/Herbst 2026 in öffentlicher Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Als sonstige Träger öffentlicher Belange werden auch BUND und NABU zum Entwurf beteiligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher und sonstiger Belange wird somit voraussichtlich im Herbst 2026 erfolgen.
Weiter wurde den 3 Vertretern der Bürgerinitiative zugesagt, auch die vor einem Jahr präsentierten Kinderzahlen zu überprüfen. Diese scheinen zu hoch. Dies wurde von der Verwaltung/Gemeinderat zugesagt.

2. Die Thematik Alte Wiernsheimer Straße betreffend sind wir noch nicht weitergekommen. Dies muss dringend in einer der nächsten Sitzungen beraten und das weitere Vorgehen beschlossen werden.

Erscheinung
`s Blättle – Gemeinde Mönsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
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Kategorien
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