Fragestunde für die Bürger
Die Bürgerfragestunde findet zu Beginn jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung statt. Bürgerinnen und Bürger können allgemein interessierende Fragen stellen, die von der Verwaltung sofort oder, falls nähere Prüfungen erforderlich sind, später schriftlich beantwortet werden. Die Bürgerfragestunde ist kein Platz für Abklärung oder Diskussion von Einzelproblemen.
Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs 2025 der Gemeinde Roigheim
Der Haushaltszwischenbericht für das Jahr 2025 wird dem Gremium vorgestellt.
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gewann „Kastenbach/Aichig/Eldengrund“ mit einer Fläche von ca. 60 ha; Grundsatzentscheidung
Ein Projektplaner hat die Eigentümer in den Gewannen „Kastenbach/Aichig/Eldengrund“, im Grunde die landwirtschaftlichen Flächen nördlich des Eldengrundwegs angeschrieben und mitgeteilt, dass man plane, im gesamten Bereich eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten. Unter den Eigentümern befindet sich auch die Gemeinde selbst. Die Fläche umfasst insgesamt circa 60 ha. Seitens des Gemeinderats wäre eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob man sich einem solchen Projekt nähern will oder nicht. Es gab bereits den Beschluss des Gemeinderats, nach den zwei Anlagen auf Gemarkung Roigheim mit je 7 ha keine weiteren Anlagen mehr umzusetzen. Die Gemeinde Roigheim hat hier über das Bebauungsplan-Verfahren maßgeblichen Einfluss. Wenn die Gemeinde dieses Verfahren nicht umsetzt, kann auch keine Anlage realisiert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit in einem 200-m -Streifen links und rechts der Bahntrasse Photovoltaik-Anlagen ohne Einflussnahme der Gemeinde zu errichten, da diese, ähnlich entlang der Bundesautobahnen, privilegiert sind.
Erdauffüllung/Bodenschutzkonzept für die Rübenerdeausfuhr auf die Grundstücke Flst.Nr. 2635 und 2636, Gewann „Rödern“ der Gemarkung Roigheim
Es wurde beantragt, auf zwei Grundstücken im Gewann „Rödern“ (Richtung Bittelbronn) Erdauffüllungen (maximal 10 cm) aufzubringen. Der Gemeinderat hat hierüber Beschluss zu fassen.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Digitalfunk Feuerwehr
Eine Eilentscheidung im Sinne des § 43 Absatz 4 GemO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) erlaubt dem Bürgermeister, in dringenden Angelegenheiten anstelle des Gemeinderats zu entscheiden, wenn eine zeitnahe Entscheidung erforderlich ist und eine Verschiebung bis zu einer Gemeinderatssitzung nicht möglich ist. Der Bürgermeister muss den Gemeinderat unverzüglich über die Eilentscheidung und deren Erledigung informieren, eine Bestätigung durch den Gemeinderat ist jedoch nicht notwendig. Für die Bestellung von Ausrüstungsgegenständen für die Umstellung auf Digitalfunk bei der Feuerwehr Roigheim war es notwendig, eine Eilentscheidung zu treffen, um Vergabe- und Lieferfristen einzuhalten.
Richtlinienbeschluss Plakatierung bei Wahlen (Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl) der Gemeinde Roigheim
Ein solcher Richtlinienbeschluss umfasst insbesondere die Anzahl der Plakate/je Bewerber/je Partei, die Größe der erlaubten Plakate, sowie sämtliche, z.B. auch die Verkehrssicherungspflicht betreffenden Vorgaben.
Des Weiteren dient ein solcher Richtlinienbeschluss der Gleichbehandlung.
Öffentliche Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl – Ablauf und Modalitäten
Die Gemeinde kann den Bewerberinnen/Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 GemO Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Der Ablauf sowie die Modalitäten sind zu beschließen.
2. Offenlage und Anhörung Verband Region Rhein-Neckar (Metropolregion Rhein-Neckar); Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik; Stellungnahme der Gemeinde Roigheim
Der Regionalverband Region Rhein-Neckar (hierzu gehört auch der Neckar-Odenwald-Kreis) hat die Gemeinde Roigheim um eine Stellungnahme zum Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik gebeten. Es sind allerdings keine Flächen in unmittelbarer Nähe der Gemarkung Roigheim vorgesehen, wobei der Regionalplan aus dieser Sicht sowieso keine rechtsverbindlichen Verbote oder Genehmigungen setzt.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
Die Beschlüsse aus den nicht öffentlichen Sitzungen sind bekannt zu geben.