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Ergänzungszuschuss zum Landesprogramm Obstbaumschnitt

Das Land Baden-Württemberg hat wieder ein Förderprogramm zum Obstbaumschnitt aufgelegt. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts...

Das Land Baden-Württemberg hat wieder ein Förderprogramm zum Obstbaumschnitt aufgelegt. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen. Die neue Förderperiode ist eröffnet und Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. Mit einem Sammelantrag kann die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Da dieser mindestens 100 Bäume umfassen muss, ist es erforderlich, dass sich mehrere Stücklesbesitzer zusammenschließen. Weitere Informationen und den Antragsvordruck finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Stuttgart: rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst Die Gemeindeverwaltung tritt bei diesem Förderprogramm nicht als Sammelantragstellerin auf. Der örtliche Obst- und Gartenbauverein hat in den letzten Wochen bereits über das Förderprogramm informiert.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ergänzend zum Landesprogramm ein freiwilliger Ergänzungszuschuss in Höhe von 5 € pro fachgerechten und vom Regierungspräsidium anerkannten Obstbaumschnitt gewährt wird. Dies gilt nur für Bäume, die in Urbach stehen. Die Antragstellung ist relativ einfach: Jeder Sammelantragsteller sendet eine Kopie des Auszahlungsbescheids des Regierungspräsidiums an das Ortsbauamt, Konrad-Hornschuch-Straße 12 oder per E-Mail an: bauamt@urbach.de Wichtig ist, dass die Bankverbindung des Sammelantragstellers angegeben wird, da sonst keine Auszahlung möglich ist. Diese erfolgt dann von der Gemeindekasse an den Sammelantragsteller.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
von Gemeinde Urbach
26.05.2026
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