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Gemeinderat

Ergebnisprotokoll der Gemeinderatssitzung am 23. April 2026

4. Sanierungsfahrpläne Festhalle und Sporthalle Vergabe der Untersuchung - Beratung und Beschlussfassung Herr Mehmood (Energiebeauftragter...
4.Sanierungsfahrpläne Festhalle und Sporthalle
Vergabe der Untersuchung
- Beratung und Beschlussfassung

Herr Mehmood (Energiebeauftragter des Enzkreises) erläutert den energetischen Sanierungsfahrplan als Konzept zur schrittweisen energetischen Gebäudesanierung mit Datenerhebung, Energieausweis, Maßnahmen, Kostenschätzung sowie ökologischer und ökonomischer Bewertung. Anhand eines Beispiels beschreibt er die Erstellung eines 3D-Energiemodells und daraus abgeleiteter Ist-/Soll-Energieausweise.

Die Maßnahmen können den Primärenergiebedarf um über zwei Drittel, den Endenergiebedarf um bis zu 80 % und die CO₂-Emissionen um über 55 % senken. Er betont, dass die Angebote nur eingeschränkt vergleichbar sind und der Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599 Voraussetzung für Förderfähigkeit ist.

In der Diskussion wird gefordert, neben der energetischen Betrachtung auch Nutzungskonzepte und Bausubstanz einzubeziehen und die Entscheidung zunächst zurückzustellen.

Abschließend wird festgestellt, dass die Angebote nicht vergleichbar sind und der Beschlussvorschlag keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für eine nachhaltige Sanierung darstellt. Es wird über den eingereichten Antrag der ML beschlossen.

Der GR beschließt folgende alternative Vorgehensweise:

1. Beauftragung eines Bausubstanzgutachtens der beiden Objekte auf Basis von mind. 3 Angeboten

2. Veröffentlichung der Gutachten

3. Bedarfsanalyse und Erstellung der Lastenhefte inkl. energetischer Betrachtung für Fest- u. Sporthalle durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Bauausschuss, den Nutzervertretern der Objekte und beider Hausmeister

4. Vorstellung der erarbeiteten Ergebnisse im GR

5. Einholung von mind. 3 Angeboten für die Sanierungsfahrpläne auf Grundlage der o.g. Punkte

Abstimmungsergebnis:10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Enthaltung(en)

5.Bergstr. 20 -Errichtung einer Photovoltaikanlage
-Beratung und Beschlussfassung

Im Rahmen der Beratung zum Antrag der UBLM werden verschiedene Varianten zur Energieversorgung des Gebäudes Bergstraße 20 diskutiert, insbesondere eine eigene Photovoltaikanlage oder die Anbindung an die PV-Anlage der Schule. Die Verwaltung soll hierfür Angebote einholen, wobei auch regionale Anbieter einbezogen werden sollen. Die vorgesehenen 15.000 Euro sollen im Haushalt berücksichtigt werden.

Mehrheitlich wird die Kabelanbindung als sinnvoller bewertet, da der Standort für eine eigene Anlage weniger geeignet ist und die bestehende PV-Anlage der Schule nicht voll ausgelastet ist. Zunächst soll jedoch der tatsächliche Energiebedarf ermittelt werden, bevor über die konkrete Ausführung entschieden wird.

Vorgeschlagen wird, zunächst die Möglichkeit einer Kabelanbindung zu prüfen und andernfalls alternative Varianten auszuarbeiten und dem Gemeinderat erneut vorzulegen. Ein Leerrohr soll im Zuge der Baumaßnahmen vorsorglich mitverlegt werden.

Abschließend wird vereinbart, den Bedarf sowie wirtschaftliche und ökologische Aspekte weiter zu prüfen und das Thema erneut vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung im Rahmen der Umbauarbeiten Bergstraße 20 klärt, dass eine PV-Anlage mit Batteriespeicher, gegebenenfalls mit Heizungsunterstützung, installiert wird. Alternativ wäre vorab zu prüfen, ob ein Anschluss des Gebäudes im Rahmen der Umnutzung an den Stromkreis der Appenbergschule möglich ist. (Eigenstromnutzung PV-Anlage Schule)

Insgesamt wird eine zusätzliche Summe von 15 000 EUR für den Umbau des Gebäudes Bergstraße 20 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Enthaltung(en)

6.Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 - Beratung und Beschlussfassung

Es wurden alle Änderungen vom 20. März – außer 15.000 Euro für die PV-Anlage, Bergstr. 20 – eingearbeitet, der Haushalt ist jedoch nicht ausgeglichen.

Es ergibt sich ein Defizit von 21,4 Mio. Euro sowie ein Finanzmittelbedarf von 25,3 Mio. Euro, der aktuell noch durch Kassenmittel und Rücklagen gedeckt werden kann. Ab 2029 ist voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich, weshalb weitere Einsparungen geprüft werden sollen.

Für die Ganztagsbetreuung sind zehn zusätzliche Personalstunden sowie 100.000 Euro für die Umnutzung des Gebäudes Bergstraße 20 eingeplant; zusätzliche Mittel sind nicht vorgesehen, da die bestehenden Räume ausreichen.

Abschließend wird eine mögliche gemeinsame Stellenlösung im technischen Bauamt mit Friolzheim angesprochen und positiv aufgenommen. Diese soll im Stellenplan für das Jahr 2027 eingeplant werden.

Es wird beantragt, die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 zu beschließen, zusätzlich der vorhin beschlossenen 15.000 Euro für die PV Anlage Bergstr. 20.

Abstimmungsergebnis:11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Enthaltung(en)

7.Treppenanlage Dammstraße zur Straße „In den Steiggärten“
Beratung und Beschlussfassung

Zentrale Frage ist, ob neben der durch die Netze BW vorzunehmenden Wiederherstellung im ursprünglichen Zustand zusätzlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. Verbreiterung, Geländer, Kinderwagenzugang) umgesetzt werden sollen.

Die Treppe sei zwar grundsätzlich im ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, diese aber aufgrund des Alters (Ende 1970er-Jahre) jedoch nicht exakt reproduziert werden kann.

In der Diskussion wird überwiegend gefordert, dass die Netze BW zunächst nur die Wiederherstellung im ursprünglichen Zustand einschließlich Rinne übernimmt. Die Gemeinde solle nicht in Vorleistung gehen und Zuständigkeiten klar getrennt halten. Gleichzeitig wird betont, dass Barrierefreiheitsmaßnahmen grundsätzlich sinnvoll sind, jedoch erst später und auf Basis konkreter Planungen und Kosten entschieden werden sollen.

Die NetzeBW ist verpflichtet, eine norm- und fachgerechte Treppenanlage einschließlich Rinne herzustellen. Die Ausführung erfolgt kostenfrei für die Gemeinde.

Abstimmungsergebnis:10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Enthaltung(en)

8.Freibad
Umsetzung des neuen Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
-Beratung und Beschlussfassung

Beraten wird über ein komplett rauchfreies Freibad oder eine klar definierte Raucherzone.

In der Diskussion werden Bedenken zur Größe der vorgesehenen Raucherzone geäußert und mögliche Konflikte mit einem rauchfreien Konzept diskutiert. Mehrheitlich wird jedoch eine abgegrenzte Raucherzone bevorzugt, um Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu vermeiden. Vorgeschlagen wird, diese möglichst klein und in einem abgelegenen Bereich zu verorten und zunächst testweise einzuführen.

Herr Krohmann soll mit der konkreten Festlegung innerhalb der vorgesehenen Fläche beauftragt werden. Eine spätere Anpassung bleibt möglich. Abschließend besteht Einigkeit, die Regelung im Freibad zunächst in dieser Form umzusetzen. Es werden nachfolgend zwei Alternativen zur Abstimmung gestellt:

1. Das gesamte Freibadgelände wird ab dem 14.05.2026 zur absoluten Nichtraucherzone gemäß § 3 Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) Baden-Württemberg erklärt.

oder

2. Das gesamte Freibadgelände - mit Ausnahme eines kleinen Bereiches innerhalb der in der Anlage gekennzeichneten Liegewiese gemäß § 4 LNRSchG - wird ab dem 14.05.2026 zur absoluten Nichtraucherzone gemäß § 3 Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) Baden-Württemberg erklärt.

Die Raucherzone muss deutlich als Raucherzone gekennzeichnet sein. Außerhalb dieses Bereiches ist das Rauchen untersagt.

Abstimmungsergebnis:

1. 0 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) – abgelehnt

2. 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Enthaltung(en)

9.Radweglückenschluss Mehrkosten
Kenntnisnahme der Sachverhalte, Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragsvereinbarung Nr. 02 über weitere Mehrkosten von 10.216,53 € gemäß der weiteren Nachtragsangebote Nr. 6 bis Nr. 8 vom 02.04.2026

Die Gemeinde als Bauherrin muss die Nachträge genehmigen, auch wenn eine Kostenerstattung durch das Regierungspräsidium erfolgt. Die Nachträge betreffen u. a. die felsigen Bodenschichten, eine Oberflächenanpassung sowie einen Schachtdeckel.

Zudem wird die verlängerte Versorgung mit Bodensee-Wasser bis Juli sowie der geplante Abschluss der Baumaßnahme Ende Mai/Anfang Juni mit anschließender Übergangsphase erläutert.

Weiterer Punkt ist der finale Verkehrsplan. Ziel ist es, die landwirtschaftlichen Zufahrten mindestens im bisherigen Umfang zu erhalten und durch bauliche Anpassungen teilweise zu verbessern. Ein Abstimmungstermin mit den Landwirten ist vorgesehen.

In der Diskussion wird Kritik an der Entstehung von Mehrkosten geäußert und eine stärkere Einbindung des Planungsbüros gefordert. Gleichzeitig werden Probleme bei der Oberflächenentwässerung angesprochen, für die noch keine abschließende Lösung vorliegt und weitere Prüfungen erforderlich sind.

Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, die Hinweise zur Entwässerung weiter zu verfolgen. Ein nächster Vor-Ort-Termin mit den Landwirten wird beim nächsten Bau Jour fixe am 27.04.2026 erfolgen. Hierzu werden alle Landwirte vom Ortsbauamt kurzfristig per E-Mail eingeladen.

Die vorliegende Nachtragsvereinbarung Nr. 02 über die weiteren Mehrkosten von 10.216,53 € gemäß der weiteren Nachtragsangebote Nr. 6 bis Nr. 8, die der Gemeinde vom Land B-W, vertreten durch das RP Karlsruhe, ersetzt werden, wird von der Gemeinde als Bauherr mit der Firma Strabag als Auftragnehmer abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en)

Erscheinung
`s Blättle – Gemeinde Mönsheim
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Ausgabe 19/2026
von Gemeinderat Mönsheim
05.05.2026
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