Die Veröffentlichung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung erfolgt vorbehaltlich der Kenntnisnahme der Urkundspersonen und des Ortschaftsrates in der nächsten Sitzung. Die Niederschrift sowie die dazugehörigen Anlagen können bei der Schriftführerin oder im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
Beginn: 18:00 Uhr / Ende: 20:31 Uhr
Vorstehende Niederschrift der Sondersitzung vom 3. April 2025 wurde von den Ortschaftsräten Heintz, Dinkel und Wahr eingesehen und ergab keine Beanstandungen. Die Niederschrift der Sitzung vom 10. April 2025 wurde von den Ortschaftsräten Andrejewski, Steinmetz und Metzger eingesehen und ergab keine Beanstandungen. Die Niederschriften können bei der Schriftführerin oder im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
Folgende Bekanntgaben wurden im Rahmen der Sitzung bei 10 Anwesenden zur Kenntnis genommen:
Huchenfelder Hauptstraße 83
Die Bauherrschaft stellt einen Antrag zur Errichtung einer Gaube auf der Garage und eines Anbaus für zusätzliche Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 431. Für die Beurteilung dieses Vorhabens sind die Vorschriften von § 34 BauGB maßgeblich. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
Nutzungsänderung Physiotherapiepraxis in Eiscafé
Die Bauherrschaft stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung von Physiotherapiepraxis in Eiscafé auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 111. Für die Beurteilung dieses Vorhabens gelten die Vorschriften des qualifizierten Bebauungsplans HU19.
Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
a) Folgendes Grundstück soll Herrn Martin Ehrismann, Eichhälderhof 1, 75203 Königsbach-Stein, rückwirkend zum 01.01.2025 verpachtet werden. Es handelt sich bei dem Flurstück um Grünland.
Flurstück Tannenäcker, Flst. Nr. 3386, 3005 m² Nutzung als Wiese, Pachtzins jährlich 18,03 €
b) Folgendes Grundstück soll Herrn Frank Burghardt, Würmstr. 68, 75181 Pforzheim, rückwirkend zum 01.01.2025 verpachtet werden. Es handelt sich bei dem Flurstück um Grünland.
Flurstück Reutbusch, Flst. Nr. 3253, 3166 m², Nutzung als Wiese, Pachtzins jährlich 19,00 €
Der Ortschaftsrat hat der Verpachtung beider Grundstücke zugestimmt.
In der letzten Ortschaftsratssitzung fragte Ortschaftsrat Wolfgang Hohl an, ob mit den Holzerntemaßnahmen im Wald zwischen Hohenwart und Huchenfeld bereits Vorbereitungen für einen Windenergieausbau bei der Holzernte getroffen wurden, da ziemlich viele alte Bäume an den Forstwegen entlang geschlagen wurden. Nach Rückmeldung des Forst BW wurden im Rahmen der Holzerntemaßnahmen auch Bäume entlang der Wege gefällt, um einerseits das Lichtraumprofil wieder herzustellen und andererseits auch die Waldinnenränder im Sinne einer ökologischen Aufwertung zu pflegen und zu gestalten. Mit einem möglichen Ausbau der Wege für die Windkraft haben diese Maßnahmen nichts zu tun.
Die Ortsverwaltung Huchenfeld hat das Huchenfelder Stadtteillogo beauftragt. Ziel ist es, dass es in unserem diesjährigen Jubiläumsjahr aufgestellt wird.
Die neuen Markierungsarbeiten vor der Einfahrt zu den Häusern Uhlandstraße 17–31 wurden bereits vollzogen und durch eine Zickzack-Markierung ersetzt.
Die Fassade der Grundschulsporthalle wurde in der Woche vor der Stadtteilbaderöffnung gereinigt.
Ortsvorsteherin Melanie Kirchgessner wurde mit Wirkung vom 15.04.2025 zur Eheschließungsstandesbeamtin ernannt.
17.05. Keibellauf des LAV Huchenfeld mit Bewirtung durch Verein für Deutsche Schäferhunde
18.05. Kinder-Spiel- und Sportfest TV Huchenfeld
23.05. Generalversammlung SV Huchenfeld
24.05. Triathlon SSV Huchenfeld
24.05. Ausflug Speyer Sozialverband VdK
29.05. Vatertagshocketse Huchenfelder Tennisclub
06.06. Blutspendeaktion DRK Huchenfeld
10.-12.06. „Didis Fußballcamp“ SV Huchenfeld
11.06. Büchereicafé Leseforum
14.06. Summer-Lounge des SV Huchenfeld (neuer Termin)
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes stellt Herr Hinsch, Abteilungsleiter des Amts für Umweltschutz, die Starkregengefahrenkarte vor. Er erläutert zunächst die Grundlagen sowie die Unterschiede zwischen Starkregen und Hochwasser. Starkregen ist durch sehr starke Niederschläge in kurzer Zeit gekennzeichnet. Die Auswirkungen können lokal und auch fernab von Gewässern auftreten. Es bestehen nur kurze bis keine Vorwarnzeiten, und die Prognosen sind meist unsicher. Hochwasser entsteht dagegen durch länger andauernde Regenfälle, die zu einem Anstieg des Wasserpegels in Flüssen führen. In Pforzheim, das an drei Flüssen liegt, liegen die Vorwarnzeiten in der Regel bei ein bis zwei Tagen.
In der öffentlichen Wahrnehmung wird bei Starkregenereignissen häufig berichtet, dass die Kanalisation überlastet war und es daher zu Überflutungen kam. Dazu wurde erläutert, dass die örtliche Kanalisation nur für Regenereignisse ausgelegt ist, die im Schnitt alle drei Jahre auftreten. Bei seltenen, intensiveren Starkregenereignissen ist die Kapazität des Kanalnetzes nicht ausreichend, was zu Oberflächenabfluss und Überflutungen auf Straßen und angrenzenden Flächen führen kann.
Im Rahmen des Starkregenrisikomanagements in Baden-Württemberg wurden drei Szenarien für verschiedene Starkregenereignisse definiert, auf deren Grundlage Gefährdungsanalysen und Maßnahmenplanungen erfolgen. Die drei Szenarientypen sind:
1. Seltenes Regenereignis:
2. Außergewöhnliches Regenereignis
3. Extremes Regenereignis
Diese Szenarien bilden die Grundlage für die kommunale Risikoanalyse und für Handlungskonzepte zur Starkregenvorsorge. Im Rahmen des Starkregenrisikomanagements werden keine neuen rechtlichen Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.
Der Ablauf des Starkregenrisikomanagements erfolgt in drei Stufen:
1. Gefährdungsanalyse
- Wassertiefen
- Fließgeschwindigkeiten
- In Pforzheim wurden bereits erste Gefährdungsermittlungen durchgeführt. Es wurden besonders gefährdete Bereiche identifiziert, die bei Starkregenereignissen verstärkt betroffen sein können.
Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse dienen als Grundlage für die weiteren Schritte im Risikomanagement und die Entwicklung von Maßnahmen zur Vorsorge.
2. Risikoanalyse
- kritische Infrastrukturen (z.B. Energie- oder medizinische Versorgung)
- Gebäude mit kommunalem bzw. öffentlichem Bezug.
- Für diese Gebäude wurden Steckbriefe erstellt, in denen konkrete Gefährdungen, Risiken und Handlungsbedarfe aufgeführt sind.
3. Handlungskonzept
- Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, ob und in welchem Bereich ihrer Wohnlage das Thema Starkregen relevant ist.
- Es wird vermittelt, welche eigenen Vorsorgemaßnahmen sinnvoll und möglich sind.
Zum Ende seines Berichts erklärt Herr Hinsch, dass Starkregenereignisse und andere Wetterextreme spürbar zunehmen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig individuelle Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Neben baulichen Vorkehrungen wie Rückstauklappen, der Abdichtung von Lichtschächten oder der gezielten Geländeplanung spielen auch das eigene Verhalten und eine gute Vorbereitung eine zentrale Rolle. Es stehen umfangreiche Informationsmaterialien und Beratungsangebote zur Verfügung und diese sollten aktiv genutzt werden.
Eine Ortschaftsrätin erkundigt sich, ob durch die Prognose von zunehmenden Starkregenereignissen nicht bereits Maßnahmen ergriffen werden sollten. Herr Hinsch erklärt hierzu, dass eine flächendeckende Vergrößerung der Kanalnetze mit enormen Kosten verbunden wäre. Hinzu kommt das Problem, dass Starkregen sich nicht an geplante Fließwege oder das bestehende Kanalnetz hält. Das heißt: Selbst größere Kanäle an falscher Stelle könnten das Wasser unter Umständen nicht aufnehmen. Es sollten andere Vorsorgestrategien wie dezentrale Rückhaltung, Flächenentsiegelung, individuelle Schutzmaßnahmen und eine gezielte Risikoanalyse in den Vordergrund rücken.
Ein Ortschaftsrat möchte wissen, wo das Informations- bzw. Kartenmaterial zu finden ist. Herr Hinsch informiert, dass dieses im Bürger-GIS zu finden sein und auch über die Presse veröffentlicht wird.
Ein Ortschaftsrat hinterfragt, inwieweit die seit 2016 vom Land vorgelegten Grundlagen zur Starkregenvorsorge noch aktuell sind. Angesichts der deutlich veränderten Starkregensituation in den letzten Jahren wurde die Frage gestellt, ob diese Entwicklungen in die aktuelle Planung einfließen oder ob auf Basis veralteter Annahmen gearbeitet wird. Herr Hinsch informiert, dass die Berechnungen derzeit auf der Grundlage der 2016 ermittelten Regenmengen basieren.
Der Bericht wurde einstimmig bei 10 Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts gab Herr Andreas Brock, Bereitschaftsleiter des DRK Huchenfeld/Hohenwart/Würm, einen Überblick über den aktuellen Stand des Deutschen Roten Kreuzes, das Team „Helfer vor Ort“ sowie den Katastrophenschutz. Mit einer ausführlichen bebilderten Präsentation berichtete Herr Brock über die zahlreichen Einsätze des vergangenen Jahres, wie Sanitäts- und Verpflegungsdienste bei Veranstaltungen wie dem Rathaussturm, dem Happiness-Festival, dem Maibaumumzug, dem Huchenfelder Christmas Lights Switch-On, dem Crosslauf und dem Edeka Berger Fest. Er informierte außerdem über die Teilnahme an wichtigen Fortbildungen, darunter die Teilnahme an der Zivilschutz-Ausbildung bei der BABZ (Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung) in Bad Neuenahr oder auch die Teilnahme am Lehrgang zum Umgang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren.
Herr Brock berichtete auch über die durchgeführte Blutspendeaktion sowie die Bereitstellung bei der Fußball-EM in Stuttgart im Juli 2024. Zudem gab er einen Ausblick auf das Jahr 2025: Beim Eingemeindungsfest am 20. September 2025 wird das Team des DRK sich an dem Programm beteiligen und auch an einer Katastrophenschutzübung teilnehmen. Im November übernimmt es die Verpflegung beim „Christmas Lights Switch-On“ des Freundeskreises Wales und wird auch wieder einen Erste-Hilfe-Kurs anbieten.
Das Team „Helfer vor Ort“ hat im Jahr 2024 insgesamt 59 Einsätze mit 53 Einsatzstunden übernommen. Im Jahr 2025 waren es bis zu dem heutigen Tag bereits 43 Einsätze. Das aktuell genutzte HvO-Fahrzeug ist bereits ziemlich alt (Baujahr 2010) und aufgrund des Alters treten immer wieder Probleme auf. Das Fahrzeug wird ehrenamtlich betrieben, was eine große Unterstützung für das Team ist. Prüfung und Wartung des Fahrzeugs sind sehr kostenintensiv. Die finanziellen Mittel dafür werden hauptsächlich durch Spenden aufgebracht. Daher dankt Herr Brock an dieser Stelle allen Spendern. Zum Abschluss seines Berichts bedankte sich Herr Brock bei der Ortsverwaltung sowie den Ortschaftsräten für die gute Zusammenarbeit.
Der Bericht wurde einstimmig bei 10 Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen AKTIV für Huchenfeld, CDU und Freie Wähler vom 05.05.2025: Wir beantragen hiermit die umgehende Generalsanierung des Tartanbelages auf dem Schulsportplatz bei der Grundschule Huchenfeld.
Begründung: Wie man den anhängenden Bildern entnehmen kann, hat der Tartanbelag das sportliche Lebensende erreicht. Der Belag schlägt an mehreren Stellen Wellen, hat sich vom Boden gelöst und zeigt an mehreren Stellen Risse und Fehlbelag auf. Der Sportplatz wird sowohl von den Schulkindern als auch von den Leichtathlet/innen und dem Nachwuchs bzw. den Leichtathletik treibenden Kindern der örtlichen Vereine zu Trainingszwecken genutzt. Wir sehen hier absolut dringenden Handlungsbedarf, da die Saison der Leichtathleten gerade erst begonnen hat und ohne adäquate Trainingsmöglichkeiten kein Leichtathletiksport zu betreiben ist. Wir sehen hier nicht nur den örtlichen Leichtathletiksport gefährdet, sondern auch eine Gefährdung der sporttreibenden Kinder, da durch die Bodenbeschädigungen ein hohes Verletzungsrisiko besteht. Da es sich hier um einen Notfall mit erheblicher Gefährdung handelt, ist die Sofortmaßnahme der notdürftigen Reparatur unverzüglich durchzuführen.
Antrag: Die Ortsverwaltung bittet den Ortschaftsrat, über den fraktionsübergreifenden Antrag zu beraten und darüber zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 10 Anwesenden genehmigt.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Freie Wähler und Aktiv für Huchenfeld. Die Fraktionen beantragen eine Verkehrszählung folgender Straßen:
· Huchenfelder Hauptstraße
Folgende Messpunkte: Kreisel nach Hohenwart, Tankstelle
· Industriestraße
Folgende Messpunkte: Kreisel nach Hohenwart, Kreisel EDEKA, Einmündung L 574
· Forststraße
Folgende Messpunkte: Einmündung Huchenfelder Hauptstraße
· Würmstraße
Folgende Messpunkte: Kreisel EDEKA, Einmündung Huchenfelder Hauptstraße
Die Messungen sollen über einen längeren Zeitraum an unterschiedlichen Wochentagen durchgeführt werden. Die Verkehrsbelastung hat erheblich zugenommen, durch Baugebiete in Huchenfeld, anderen Stadtteilen sowie in den Nachbargemeinden. Auch unser tolles Stadtteilbad wird zu einem Ansteigen des Verkehrsaufkommens führen. Dies hat zu einer ständig steigenden Belastung der Anwohner geführt, die sich auch schon kritisch geäußert haben. Wir stellen uns die Messungen im Juli vor und begrüßen es sehr, wenn in der Juni-Sitzung ein Vertreter des Verkehrsamts der Stadt anwesend sein könnte. Sobald verlässliche Daten vorliegen, werden wir uns mit den Ergebnissen beschäftigen und nach Lösungen suchen.
Antrag: Die Ortsverwaltung bittet den Ortschaftsrat, über den fraktionsübergreifenden Antrag zu beraten und darüber zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Dem Antrag wurde einstimmig bei 10 Anwesenden zugestimmt.
Ortsvorsteherin Kirchgessner informiert im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes über den aktuellen Sachstand bei den Planungen zum Einbau eines Behindertenplattformlifts im Rathaus Huchenfeld. Zur besseren Veranschaulichung werden Pläne und Grundrisse präsentiert. Der barrierefreie Zugang soll künftig über den Hintereingang des Rathauses erfolgen. Der Haupteingang zur Straßenseite hin scheidet aus Platzgründen und wegen der bestehenden Treppenanlage aus. Am hinteren Bereich des Gebäudes ist das Gelände ebenerdig, wodurch eine barrierefreie Erschließung ohne größere Umbauten möglich ist.
Im Gebäudeinneren ist geplant, den vorhandenen Aufzugsschacht zu nutzen. Dazu ist eine Befreiung durch das Baurechtsamt erforderlich, da die vorhandenen Wände baulich nicht verändert werden sollen und somit ein Eingriff in Büroräume oder das Leseforum vermieden werden kann. Im Obergeschoss wird ebenfalls ein barrierefreier Austritt über den Aufzug ermöglicht.
Ortsvorsteherin Kirchgessner weist darauf hin, dass die bestehenden Parkplätze vollständig erhalten bleiben und kein Eingriff in die Fassade notwendig ist. Es wurde auch ein Brandschutzgutachter hinzugezogen und die Pläne werden aktuell auf Basis seiner Empfehlungen überarbeitet. Sobald alle Anforderungen geklärt sind, erfolgt die Einreichung der Planung beim Baurechtsamt.
Der Bericht wurde einstimmig bei 10 Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Der Ortsverwaltung sind zuletzt Spenden in Höhe von 180,00 Euro für die Maibaumaufstellung, für das Stadtteillogo Huchenfeld 80,00 Euro, für die Musiktiere 80,00 Euro, für das Eingemeindungsjubiläum 80,00 Euro zugegangen.
Hierbei handelt es sich um folgende Spenden:
Dieter Kaufmann: 100 €
Nikolaus Immobilien KG: 320 €
Zu diesen Spenden merken wir an, dass keinerlei Anhaltspunkte bestehen, die darauf schließen lassen könnten, dass durch diesen Einfluss auf das Handeln des Ortschaftsrates oder der Verwaltung genommen werden soll.
Der Annahme der Spenden wurde einstimmig bei 10 Anwesenden zugestimmt.
Das Jubiläumsglas für unser großes Stadtteiljubiläumsfest am 20.09.2025 soll mit einem Logo zu unserem Stadtteiljubiläum versehen werden. Hierzu präsentiert der stellvertretende Ortsvorsteher Bernd Heintz die eingegangenen Vorschläge. Nach einer ausführlichen Aussprache im Gremium des Ortschaftsrates werden die verschiedenen Vorschläge umfassend besprochen und anschließend eine Entscheidung getroffen, wie das Logo aussehen könnte.
Antrag: Die Ortsverwaltung bittet den Ortschaftsrat, über die Vorschläge zu beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Der Ortschaftsrat spricht sich mehrheitlich mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für einen der Vorschläge aus.
Der Ortschaftsrat hat vorgeschlagen, für unser Jubiläumsfest am 20.09.2025 eigene Jubiläumstrinkgläser für den Getränkeausschank zu verwenden. Die Jubiläumsgläser sollen mit einem Jubiläumslogo versehen werden. Dem Gremium werden die verschiedenen Varianten vorgestellt. Nach einer ausführlichen Aussprache wurden die 10 Vorschläge umfassend besprochen, deren jeweilige Vor- und Nachteile abgewogen und anschließend eine Entscheidung getroffen. Auch Wortmeldungen aus der Bürgerschaft werden zur Entscheidungsfindung miteinbezogen.
Antrag: Die Ortsverwaltung bittet den Ortschaftsrat, einem der vorgeschlagenen Gläservarianten zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Der Ortschaftsrat spricht sich einstimmig mit 10 Stimmen für den Winzerbecher, Variante 10, aus.
hier: Beschluss des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans S 0293
Antrag:
Der Gemeinderat
· nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung 2024 sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2025 zur Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gemäß nachstehender Begründung in Verbindung mit der Anlage 2 zu,
· stimmt dem Maßnahmenplan und den Anpassungen für die Ruhigen Gebiete zu und
· beschließt den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim gemäß Anlage 1.
Ziel: Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Pforzheim unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsbelange
Begründung: Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. nach den §§ 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz haben Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern regelmäßig, mindestens aber alle fünf Jahre, die Lärmbelastung der Bevölkerung anhand von Lärmkarten zu ermitteln und bei Lärmbelastungen über 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts einen Lärmaktionsplan mit dem Ziel aufzustellen, durch geeignete Maßnahmen die Lärmbelastung der Menschen zu verringern. Die Festlegung von Maßnahmen in einem Lärmaktionsplan ist dabei in das Ermessen der Städte gestellt. Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat die Stadt Pforzheim im Jahr 2023 die Lärmkartierungen aus den Jahren 2008, 2012 und 2017 aktualisiert. Hierbei hat sich herausgestellt, dass trotz der in der letzten Runde des Lärmaktionsplans ergriffenen Maßnahmen weiterhin eine Vielzahl von Betroffenen gesundheitskritischem oder gar gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind, überwiegend verursacht durch hohe Lärmpegel zur Nachtzeit. Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung ist es erforderlich, den Lärmaktionsplan aus 2020 erneut fortzuschreiben und weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung der betroffenen Menschen vorzusehen. Dabei ist die Öffentlichkeit umfassend zu beteiligen. Für Einzelheiten hierzu wird auf die Vorlage R 1653 verwiesen. Das Verfahren zur erneuten Fortschreibung des Lärmaktionsplans konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Insbesondere wurden die Lärmkarten ab Mitte März 2024 auf der Homepage der Stadt Pforzheim veröffentlicht und über die Ergebnisse der Lärmkartierung umfangreich in der örtlichen Presse, im Planungs- und Umweltausschuss und in den Ortschaftsräten berichtet. Zeitgleich fand eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt. Da es sich bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung handelt, wurde nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung beschlossen, die weiteren Verfahrensschritte dem neuen Gemeinderat vorzubehalten. Hierzu wurde vom Oberbürgermeister dem neuen Gemeinderat bei seiner Klausurtagung im September 2024 und anschließend dem Ältestenrat im Oktober 2024 ein Konzept über Geschwindigkeitsregelungen in Pforzheim vorgestellt. Das Konzept sieht unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsbelange vor, auf allen Straßen des Vorbehaltsnetzes eine Geschwindigkeit von tagsüber 50 km/h und nachts 30 km/h sowie auf allen anderen Straßen eine Geschwindigkeit von 30 km/h ganztags anzuordnen. Auf einigen Straßen, auf denen von Tempo 30 ganztags auf Tempo 50 tagsüber und Tempo 30 nachts übergegangen wird, soll zur Kompensation der damit verbundenen Lärmerhöhung ein möglichst kurzfristiger Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags vorgesehen werden. Das Konzept wurde sowohl von der Mehrheit des Gemeinderats als auch vom Ältestenrat positiv bewertet. Über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und dem von der Verwaltung nach Rücksprache mit dem Gemeinderat aufgestellten Entwurf eines Maßnahmenplans sowie den Anpassungen für die Ruhigen Gebiete wurde am 26.02.2025 im Planungs- und Umweltausschuss berichtet und mehrheitlich beschlossen, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen zu beteiligen (Offenlagebeschluss, siehe Beschlussvorlage S 0198). Die Offenlage des Entwurfs der Fortschreibung des Lärmaktionsplans fand von März bis April 2025 statt. Während der Offenlage sind 6 Rückmeldungen aus der Bevölkerung und 12 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die betroffenen Einwohner fordern dabei überwiegend eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen, verbunden mit Geschwindigkeitskontrollen. Bei den Trägern öffentlicher Belange reichen die Rückäußerungen von einer Unterstützung für das vorgelegte Geschwindigkeitskonzept bis zu einer Ablehnung dieses Konzeptes. Zu den Maßnahmenvorschlägen, den Einzelheiten der Beteiligungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird auf die nachfolgende Tabelle in Verbindung mit der Anlage 2 verwiesen.
Antrag: Die Ortsverwaltung bittet den Ortschaftsrat, der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Anhörung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 10 Anwesenden zugestimmt.
- Erfüllung des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) S 0318
Antrag:
1. Die Schulkindbetreuung an der Grundschule Huchenfeld wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 5 Gruppen auf 6 Gruppen unter Beachtung der Vorgaben und Regelungen nach Anlage 1-2 zu dieser Vorlage erweitert.
2. Die Ersteinrichtungskosten der neu geschaffenen Gruppe werden analog der „Allgemeinen Zuschussrichtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Pforzheim vom 20.12.2022“ i. H. v. maximal 18.500 € gefördert.
3. Für den Betrieb der neu geschaffenen Gruppe erhält die VHS Pforzheim-Enzkreis eine laufende Förderung der Betriebskosten analog der Regelungen zu Horten an der Schule in den „Allgemeinen Zuschussrichtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Pforzheim vom 20.12.2022“.
Begründung:
§ 24 SGB VIII bestimmt den individuellen Rechtsanspruch auf Förderung im Vorschulbereich, in Absatz 4 wird dieser Rechtsanspruch auf alle Schulkinder erweitert. Die Stadt Pforzheim als Jugendhilfeträger muss demnach für Schüler/innen unter 14 Jahren bedarfsgerechte Angebote planen und einrichten sowie den Kindern nach deren individuellen Bedürfnissen zur Verfügung stellen. Die Bedarfsplanung hat sich an den schulischen Strukturen, den anderen Angeboten und den sozialen Gegebenheiten zu orientieren. Diese Pflichtaufgabe setzt die Stadt Pforzheim durch die Bereitstellung einer Mischung von Angebotsformen um. Aktuell besteht eine allgemeine Pflicht, das Angebot für Schulkinder bedarfsgerecht zu gestalten; dies ändert sich zum Schuljahr 2026/27. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt, ähnlich wie im Kita-Bereich, ein individueller Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Schulkinder. Dieser sich ab Schuljahr 26/27 sukzessive aufbauende Rechtsanspruch, beginnend bei Klassenstufe 1, wird den Bedarf an zusätzlichen Plätzen erhöhen. Zum Schuljahr 2029/30 haben alle Kinder der Klassenstufe 1–4 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Bedarfslage (Hort) an der Grundschule Huchenfeld:
Der Hort an der Schule ist ein schulgebundenes Angebot und kann ausschließlich von Kindern der jeweiligen Schule besucht werden. An insgesamt 11 von 18 Grundschulen ist diese Angebotsform vorhanden. Alle Horte an Schulen werden von freien Trägern betrieben. In Pforzheim stehen in Summe 1.241 Betreuungsplätze in Horten an Schulen zur Verfügung. Der Hort an der Schule ist nach § 45 SGB VIII zur Betriebserlaubnis nach KVJS verpflichtet und ist somit eines der Angebote der Schulkindbetreuung, das die Anforderungen des Rechtsanspruchs erfüllt. Im Hort an der Grundschule in Huchenfeld stehen derzeit in fünf Gruppen, mit einer Gruppenstärke von 22 Plätzen, 110 Betreuungsplätze zur Verfügung. Das Angebot findet im Seitenflügel sowie in einem Raum im Hauptgebäude im EG statt. Die Mittagsversorgung findet in den Gruppenräumen statt. Das Essen wird von einem Caterer angeliefert (siehe Anlage 1). Die derzeitigen 110 Plätze sind in drei Module unterteilt: Modul 1: 06:45 bis 13:00 Uhr; Modul 2: 06:45 bis 15:00 Uhr; Modul 3: 06:45 bis 17:00 Uhr. Im Rahmen der Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 konnte ein steigender Bedarf festgestellt werden, so dass bereits jetzt eine Warteliste besteht. Um alle Kinder bedarfsgerecht versorgen zu können, bedarf es der Erweiterung um eine Gruppe. Zusätzlich zu den bereits durch den Hort genutzten Räumen wird ein Raum in Doppelnutzung benötigt. Hierfür soll ein Klassenzimmer im EG, welches aktuell als Differenzierungsraum genutzt wird, in eine gemeinschaftliche Nutzung von Schule und Hort übergehen. Bedingt durch die Raumgröße von 49,2 m² können hier maximal 20 Kinder betreut werden. Für die Erweiterung werden Kriterien festgelegt. Diese betreffen die Öffnungszeit. Die 6. Gruppe wird im Umfang der Öffnungszeit einer Modul-1-Gruppe geführt. Für die 6. Gruppe wird keine Betriebserlaubnis beantragt, sie wird stattdessen beim Staatlichen Schulamt angemeldet. Für die Berechnung des Personalschlüssels wird der bisherige KVJS-Richtwert für Horte an der Schule herangezogen. Nach aktueller Berechnung werden bei einer Erweiterung um eine Gruppe in Modul 1 ca. 0,68 VZÄ-Personal benötigt. Der Träger ist für die Bereitstellung des Personals verantwortlich. Der Betriebsträger erhält für die Erweiterung des Angebots um eine weitere Gruppe einen einmaligen Investitionszuschuss für die Erstausstattung im Umfang von maximal 18.500 € pro Gruppe. Die laufende Förderung der Betriebskosten erfolgt nach den „Allgemeinen Zuschussrichtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Pforzheim vom 20.12.2022“. Der bereits zwischen VHS und Stadt Pforzheim bestehende Betriebsführungsvertrag wird entsprechend der neuen Gruppenanzahl angepasst.
Aus den Reihen des Ortschaftsrates wird sich erkundigt, weshalb ein Raum zu einer Doppelnutzung benötigt wird. Ortsvorsteherin Kirchgessner erklärt, dass dies aufgrund eines Raummangels erforderlich ist.
Antrag: Die Ortsverwaltung bittet den Ortschaftsrat, der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Anhörung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 10 Anwesenden zugestimmt.
Aus den Reihen des Ortschaftsrates werden folgende Anfragen gestellt:
Aus der Bürgerschaft werden folgende Anfragen gestellt:
Ein Bürger erkundigt sich, wer für die Instandhaltung des Keibelwegs verantwortlich ist, da dort viele große Schottersteine das Begehen des Weges erschweren. Ortsvorsteherin Kirchgessner informiert, dass ein Teilstück zu Forst BW gehört und es am darauffolgenden Tag eine Waldbegehung gibt, bei der diese Beschwerde vorgebracht werden kann.