Sitzungsdatum: | Donnerstag, den 09.10.2025 |
Beginn: | 19:20 Uhr |
Ende | 19:45 Uhr |
Ort, Raum: | Blumberg Städtle-Saal des Feuerwehrhauses |
zu 1 | Anregungen aus der Bevölkerung |
Bürgermeisterstellvertreter Fischer leitet die Sitzung ein und frägt nach, ob es Anregungen aus den Reihen der Bevölkerung oder der Gemeinderäte gibt.
Stadtrat Selig bittet für die CDU-Fraktion zum TOP 148/25 und 149/25 um eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten.
zu 2 | Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen |
Es gibt keine Bekanntgaben aus nichtöffentlich gefassten Beschlüssen.
zu 3 | Bürgermeisterwahl 2025 - Bewerbervorstellung und Übertragung der Regularien Vorlage: 139/25 |
Bürgermeisterstellvertreter Fischer stellt den Tagesordnungspunkt vor und führt aus, dass keine öffentliche Bewerbervorstellung stattfinden soll, da nur eine Bewerbung vorliege.
Aus den Reihen des Gremiums gibt es keine Wortmeldungen.
Folgender einstimmiger Beschluss wird gefasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass keine Bewerbervorstellung stattfindet.
zu 4 | Beschaffung Feuerwehrfahrzeug MLF Standort Fützen - Aufhebung Sperrvermerk Vorlage: 140/25 |
Bürgermeisterstellvertreter Fischer leitet in die Thematik ein.
Hauptamtsleiterin Schautzgy führt aus, dass im Haushalt 2025 für die Anschaffung eines neuen MLF für die Abteilung Fützen Haushaltsmittel mit einem Sperrvermerk eingestellt sind. Das bisherige Fahrzeug der Abteilung ist 27 Jahre alt und soll nun durch ein neues MLF ersetzt werden. Das Fahrzeug soll dieses Jahr noch ausgeschrieben werden. Damit die Verwaltung die dafür nötigen weiteren Schritte einleiten kann, soll der Sperrvermerk aufgehoben werden.
Nach kurzer Diskussion wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat hebt den Sperrvermerk i. H. v. 510.000,00 Euro für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges MLF für den Standort Fützen auf.
zu 5 | Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "Feldbergblick" -Beratung des Entwurfs und Beschluss über die Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Vorlage: 148/25 |
Sitzungsunterbrechung von 19:25 Uhr bis 19:40 Uhr
Bürgermeisterstellvertreter Fischer führt in die Thematik ein und erklärt, dass heute für die punktuelle Flächennutzungsplanänderung u. a. der Beschluss über die Anhörung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gefasst werden soll.
Aus den Reihen des Gremiums gibt es keine Wortmeldungen.
Folgender einstimmiger Beschluss wird gefasst.
Beschluss:
1. Der vorliegende Entwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Feldbergblick“ in Plan und Text wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB veranlassen.
zu 6 | Bebauungsplan "Feldbergblick" -Beratung des Entwurfs und Beschluss über die Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Vorlage: 149/25 |
Bürgermeisterstellvertreter Fischer führt in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass heute für den Bebauungsplan Feldbergblick u. a. der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingeholt werden soll.
Folgender einstimmiger Beschluss wird gefasst.
Beschluss:
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Feldbergblick“ in Plan und Text wird gebilligt.
2. Der vorliegende Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Feldbergblick“ in Plan und Text wird gebilligt.
3. Die Überplanung der Bebauungspläne „Aitental“ und „Aitental II“ sowie Teile des Bebauungsplans „Aitental III“ wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB veranlassen.
zu 7 | Fragen aus der Bevölkerung |
Es gibt keine Fragen aus der Bevölkerung.
zu 8 | Bekanntgaben |
Bürgermeisterstellvertreter Fischer bewirbt die Vereinsbesprechung am Mittwoch, 22.10.2025 um 19:00 Uhr im Städtle-Saal.
Stadtbaumeister Veit gibt bekannt, dass der Förderantrag für die Biotopverbundplanung mit einem Fördersatz von 90 % bewilligt wurde.
zu 9 | Verschiedenes |
Stadtrat Zorbach verliest eine persönliche Erklärung bzgl. Recht auf Information, was die Arbeit der Kommissionen und vergleichbaren Gruppierungen des Gemeinderats anbelangt.