| 1. | Begrüßung und Festlegung Protokolldienst |
- ohne Beschlussfassung
| 2. | Bekanntgaben; Anfragen; Verschiedenes |
- ohne Beschlussfassung
| 3. | Windkraftprojekt „Windpark Mönheim-Geißberg“ Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Mönsheim-Geißberg“ und Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan 2025 beim Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu |
1. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Mönsheim-Geißberg“ gemäß dem Entwurf in den Anlagen (Anlage Nr. 2 Lageplanflurkarte und Anlage Nr. 3 Textteil) wird gefasst.
Die Gemeinde Mönsheim beauftragt die Geschäftsstelle des GVV Heckengäu, die Einleitung der entsprechenden 11. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 des GVV Heckengäu in die Wege zu leiten.
2. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Mönsheim-Geißberg“ ohne den Erhardsberg gemäß dem Entwurf in den Anlagen (Anlage Nr. 2 Lageplanflurkarte und Anlage Nr. 3 Textteil) wird gefasst.
Die Gemeinde Mönsheim beauftragt die Geschäftsstelle des GVV Heckengäu, die Einleitung der entsprechenden 11. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 des GVV Heckengäu in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. Mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt
Zu 2. Mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.
| 4. | Barrierefreies Leben Sachstandsbericht |
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
| 5. | Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen des Verbands Region Stuttgart Stellungnahme der Gemeinde Mönsheim zur 2. Offenlegungsrunde |
Zur Teilforstschreibung des Regionalplan für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen des Verbands Region Stuttgart, Stellungnahme der Gemeinde Mönsheim zur 2. Offenlage geben wir fristgerecht bis zum 01.08.2025 folgende Stellungnahme ab:
Der Gemeindewald im Gewann Schellenberg liegt im räumlichen Geltungsbereich des FFH-Gebietes „Strohgäu und unteres Enztal“ - Kennungsnummer: 7119-341. Wie in der Stellungnahme der Gemeinde Mönsheim vom 02.02.2024 halten wir daran fest, das gesamte Gebiet gemeindeübergreifend bzw. gemarkungsübergreifend als Schutzgebiet im Ganzen angesehen werden muss, in welchem keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen.
In der 2. Offenlage sind Natura 2000 Gebiete (einschließlich FFH - und Vogelschutzgebiet) planerisch ausgeschlossen.
Der Regionalverband Nordschwarzwald hat daher auf Mönsheimer Markung, das FFH-Gebiet „Strohgäu und unteres Enztal“ - Kennungsnummer: 7119-341, als Standort für Windkraftanlagen in seinem Teilregionalplan Windenenergie herausgenommen. Dies sollte ebenfalls für die angrenzenden Flächen des Regionalverbands Stuttgart auf Markung Weissach/Flacht gelten, da hier die gleichen FFH-Lebensraumtypen vorkommen. Warum diese Fläche nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar, da der Wald ja nicht an der Markungsgrenze abrupt endet, sondern der gleiche Wald auf Markung Weissach/Flacht weiter besteht.
Die Gemeinde Mönsheim fordert daher, den angrenzenden Wald „Schellenberg“ (Teilfläche von BB-32) ebenso schutzwürdig einstufen und einem FFH-Gebiet gleichzustellen und dort keine Windkraftanlagen zuzulassen. Diese sensiblen Flächen sollte der Regionalverband Stuttgart nicht für den Bau von Windkraftanlagen ausweisen. Es kommen hier die FFH-Arten, Spanische Flagge und der schützenswerte Waldmeister-Buchenwald vor, ebenso ist es das Jagd - und Nahrungshabitat des geschützten Großen Mausohres.
Die Gemeinde Mönsheim bedankt sich für die Möglichkeit der Beteiligung und möchte am weiteren Verfahren weiterhin beteiligt werden.
Abstimmungsergebnis: Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
| 6. | "EnBW vernetzt" - Beteiligung der Gemeinde Mönsheim |
Die Gemeinde Mönsheim beteiligt sich mit 1.500.000 € an der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ und damit mittelbar an der Netze BW GmbH.
Ein entsprechender Ansatz wird im Haushaltsplan 2025 vorgesehen.
Die stellvertretende Bürgermeisterin Margit Stähle wird beauftragt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Mönsheim zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Mit 8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen angenommen.
| 7. | Arbeitsplatz Büro Erdgeschoss Rathaus Vergabe der Möblierung |
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Angebot bei der JVA Heimsheim für die Möblierung des Büros einzuholen.
Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung
| 8. | Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025 der Gemeinde Mönsheim um weitere 15 Jahre zum Flächennutzungsplan 2040 hier: Informationen und Bekanntgabe über die weitere Vorgehensweise in diesem vorbereitenden Bauleitplanverfahren (keine Beratung und Beschlussfassung) |
Der Sachverhalt mit allen Anlagen wird zur Information gegeben.
Die Mitglieder des Gemeinderats werden von der Verwaltung gebeten, sich Gedanken darüber zu machen, wo eventuell welche Gebietsbereiche auf Gemarkung Mönsheim für eine mögliche Bebauung im Vorentwurf des Flächennutzungsplans 20240 ausgewiesen werden sollen.
Über den Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040 der Gemeinde Mönsheim soll voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2025 beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
| 9. | Annahme von Spenden |
Es wird beantragt, der Annahme der Spenden zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 10. | Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats |
- ohne Beschlussfassung