Die Wasserzählerstände werden auch dieses Jahr wieder durch Selbstablesung erfasst. Hierzu wurden aktuell von der Stadt Neudenau Ablesebriefe versandt. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung der Meldung der Wasserzählerstände bis spätestens zum 30. November 2024 nach und lesen Sie Ihren Wasserzähler entsprechend der folgenden Anleitung ab. Sollten Sie diese Frist versäumen, muss Ihr Wasserverbrauch geschätzt werden. Eine Änderung des Zählerstandes ist im Nachgang dann nicht mehr möglich.
Ihr Rathaus
Wasserzählerablesung
Bitte beachten Sie für die Ablesung folgende Ausführung.
So einfach funktioniert es:
1. Identifikation des jeweiligen Zählers
Vergleichen Sie die Zählernummer des Zählers mit der vorgedruckten Nummer auf dem Ablesebrief.
2. Ablesen des Zählers
Bitte tragen Sie den Zählerstand gut lesbar in das vorgegebene Feld auf dem Ablesebrief ein.
3. Übermitteln Ihrer Verbrauchswerte
Tragen Sie das Ablesedatum ein, unterschreiben Sie den Ablesebrief und übermitteln Sie uns die abgelesenen Zählerstände
Beispiel eines korrekt ausgefüllten Abschnittes des Ablesebriefs: