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Erhebung der Wasserzählerstände

Die Wasserzählerstände werden auch dieses Jahr wieder durch Selbstablesung erfasst. Hierzu wurden aktuell von der Stadt Neudenau Ablesebriefe versandt....

Die Wasserzählerstände werden auch dieses Jahr wieder durch Selbstablesung erfasst. Hierzu wurden aktuell von der Stadt Neudenau Ablesebriefe versandt. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung der Meldung der Wasserzählerstände bis spätestens zum 30. November 2024 nach und lesen Sie Ihren Wasserzähler entsprechend der folgenden Anleitung ab. Sollten Sie diese Frist versäumen, muss Ihr Wasserverbrauch geschätzt werden. Eine Änderung des Zählerstandes ist im Nachgang dann nicht mehr möglich.
Ihr Rathaus

Wasserzählerablesung
Bitte beachten Sie für die Ablesung folgende Ausführung.
So einfach funktioniert es:
1. Identifikation des jeweiligen Zählers
Vergleichen Sie die Zählernummer des Zählers mit der vorgedruckten Nummer auf dem Ablesebrief.

2. Ablesen des Zählers
Bitte tragen Sie den Zählerstand gut lesbar in das vorgegebene Feld auf dem Ablesebrief ein.
3. Übermitteln Ihrer Verbrauchswerte
Tragen Sie das Ablesedatum ein, unterschreiben Sie den Ablesebrief und übermitteln Sie uns die abgelesenen Zählerstände

  • durch Rückgabe des Abschnittes auf dem Ablesebrief
  • mittels Fax an folgende Nummer: 06264/92780-49
  • per E-Mail an zaehlerstaende@neudenau.de
  • über die Website neudenau.verbrauch.citywerk.net

Beispiel eines korrekt ausgefüllten Abschnittes des Ablesebriefs:

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Stadtverwaltung Neudenau
19.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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