Wir weisen darauf hin, dass ausgetrocknete Flächen während der heißen Sommermonate trotz einzelner Regengüsse die Waldbrandgefahr erheblich erhöhen. Feuer darf lediglich an den genehmigten Feuerstellen entfacht werden. Pflanzliche Abfälle dürfen dann auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden, wenn eine andere stoffliche Verwertung, z. B. durch Häckseln bzw. Kompostieren, nicht möglich wäre. In solchen Fällen muss der Abstand zwischen Wald und dem Feuer mindestens 100 m betragen. Auch sollten Zigarettenkippen nicht achtlos weggeworfen werden. Durch Umsicht lassen sich Millionenschäden vermeiden!
Die Albhochfläche bietet den wild lebenden Tieren sehr wenige Wasserflächen. In heißen Phasen sind Vögel und Insekten für ungefährliche Trinkmöglichkeiten sehr dankbar.