Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Erholung im Wald – Veranstaltungen auf dem Grillplatz Jägerweg Wannweil

Entsprechend dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 1 darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Allerdings hat sich der Waldbesucher...

Entsprechend dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 1 darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Allerdings hat sich der Waldbesucher dabei so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Wannweil bei Frau Baumann (Telefon 07121 958523, E-Mail sandra.baumann@gemeinde-wannweil.de) an, wenn Sie den Grillplatz nutzen möchten.

Grundsätzlich ist eine Anmeldung bzw. eine Genehmigung ab einer Gruppengröße von 10 Personen erforderlich. Sofern notwendig, kann hierbei auch der Einsatz eines Pkw für den An- und Abtransport genehmigt werden.

Bürgermeisteramt Wannweil

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
von Gemeinde Wannweil
20.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Wannweil
Kategorien
Aus den Rathäusern