Am 30.06.2025 ist die 2. Wasserabschlagszahlung fällig.
Die am 31.03. und 30.09. zu zahlenden Abschläge wurden auf der Abrechnung für 2025 ausgewiesen. Wir bitten diejenigen, welche nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die fälligen Beträge umgehend, falls nicht schon geschehen, auf eines der Konten der Gemeinde Leutenbach zu überweisen, da wir sonst kostenpflichtig Mahnen und Säumniszuschläge erheben müssen.
Bei Überweisungen vermerken Sie bitte das entsprechende Buchungszeichen.
Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wurde der fällige Betrag termingerecht belastet.
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie im Rathaus Zimmer 3.06, auf Anfrage bei Frau Franklin unter s.franklin@leutenbach.de oder Sie können uns online ein Lastschriftmandat erteilen, das auf unserer Homepage: www.leutenbach.de unter der Rubrik: Rathaus - Gemeindeverwaltung - Finanzverwaltung - Formulare zu finden ist.
Oft werden schadhafte Wasserleitungen, WCs, Wasserhähne etc. erst bei der jährlichen Ablesung für die Wasserendabrechnung bemerkt oder es fällt bei der Abrechnung am Ende des Jahres ein unverhältnismäßig hoher Wasserverbrauch auf. Wir möchten deshalb die Hauseigentümer darauf hinweisen, den Verbrauch hin und wieder zu kontrollieren. Prüfen Sie auch, mit Hilfe des Hauptwasserzählers, dass wirklich kein Wasser durch undichte Stellen verloren geht. Wenn alle dem Zähler nach geordneten Entnahmestellen geschlossen sind, sollte der Zähler stillstehen.
Nach § 43 Abs. 1 WVS (Wasserversorgungssatzung) gilt die nach § 21 WVS gemessene Wassermenge als Gebührenbemessungsgrundlage, auch wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verloren gegangen ist.