
Liebe Haus- und Grundstücksbesitzer,
wir möchten alle Haus- und Grundstücksbesitzer an ihre im Straßen- und Wegegesetz enthaltenen Pflichten erinnern, überhängende Hecken und Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Vorsorglich weisen wir auch auf evtl. Schadenshaftung, in Verbindung mit einer Geldbuße bei Unfällen durch Verkehrs-behindernden Bewuchs, hin.
Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist dabei eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m einzuhalten. Über Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m abzuschneiden. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden.
Ihre Ortschaftsverwaltung