Erinnerung an die Verpflichtung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Liebe Haus- und Grundstücksbesitzer, wir möchten alle Haus- und Grundstücksbesitzer an ihre im Straßen- und Wegegesetz enthaltenen Pflichten erinnern,...
Rückschnitt

Liebe Haus- und Grundstücksbesitzer,

wir möchten alle Haus- und Grundstücksbesitzer an ihre im Straßen- und Wegegesetz enthaltenen Pflichten erinnern, überhängende Hecken und Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Vorsorglich weisen wir auch auf evtl. Schadenshaftung, in Verbindung mit einer Geldbuße bei Unfällen durch Verkehrs-behindernden Bewuchs, hin.

Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist dabei eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m einzuhalten. Über Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m abzuschneiden. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden.

Ihre Ortschaftsverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
von Stadtverwaltung Horb
08.10.2025
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