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Erinnerung an die Zahlungstermine von Gewerbesteuer und Grundsteuer im 1. Quartal zum 15.02.2026

Die Gemeinde Schömberg erinnert daran, dass am 15.02.2026 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden: Grundsteuer A und B (1. Quartal 2026) Gewerbesteuer...

Die Gemeinde Schömberg erinnert daran, dass am 15.02.2026 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:

  • Grundsteuer A und B (1. Quartal 2026)
  • Gewerbesteuer (Vorauszahlung 1. Quartal 2026)

Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse Schömberg kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, diesen Zahlungstermin einzuhalten, damit unnötige Mahnungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.

Gerne können Sie der Gemeindekasse Schömberg ein schriftliches Lastschriftmandat (SEPA-Mandat) erteilen.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der Gemeindekasse Schömberg, Herrn Rösner, Telefon: 07084/14-156, E-Mail: s.roesner@schoemberg.de oder auf unserer Homepage www.schoemberg.de/rathaus/wegweiser/formulare (SEPA-Mandat).

Bei bereits bestehendem Lastschriftmandat sind keine weiteren Veranlassungen notwendig. Die Lastschrift erfolgt zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

Erscheinung
mein Schömberg "aktuell"
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Schömberg
11.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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