Aus den Rathäusern

Erinnerung Fälligkeit Vorauszahlung Wasser zum 1.7.2025

Die Vorauszahlung der Wasser-/Abwassergebühren wird zum 1. Juli 2025 fällig. Gebührenschuldner, die der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt...

Die Vorauszahlung der Wasser-/Abwassergebühren wird zum 1. Juli 2025 fällig. Gebührenschuldner, die der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens auf ein Konto der Gemeinde zu überweisen. Die Höhe des fälligen Betrags entnehmen Sie bitte dem Vorauszahlungsbescheid.

Bitte beachten Sie, dass für die Vorauszahlungen keine gesonderten Rechnungen gestellt werden.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Rosenberg (Baden)
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