Die Vorauszahlung der Wasser-/Abwassergebühren wird zum 1. Juli 2025 fällig. Gebührenschuldner, die der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens auf ein Konto der Gemeinde zu überweisen. Die Höhe des fälligen Betrags entnehmen Sie bitte dem Vorauszahlungsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass für die Vorauszahlungen keine gesonderten Rechnungen gestellt werden.