Bürgermeisteramt Eschenbach
73107 Eschenbach
Aus den Rathäusern

Erinnerung Mähbeitrag

Gewährung eines Zuschusses für die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen Bitte beachten Sie: Der Zuschuss ist durch einen Vordruck beim Bürgermeisteramt...

Gewährung eines Zuschusses für die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen

Bitte beachten Sie:

Der Zuschuss ist durch einen Vordruck beim Bürgermeisteramt Eschenbach zu beantragen; Sie finden diesen auch auf unserer Homepage: unter dem Button Formulare - Allgemein - Antrag Zuschuss für Bewirtschaftung Streuobstwiese.

Die Auszahlungsanträge sind bis spätestens 1. September 2024 beim Bürgermeisteramt Eschenbach einzureichen.

Anträge, die nach dem 1. September 2024 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

Die Auszahlung des Mähbeitrags erfolgt bis spätestens auf Ende dieses Jahres. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Mähbeitrages besteht nicht.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024

Orte

Eschenbach
Heiningen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Eschenbach
05.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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