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Kommunalpolitik

Erinnerung Selbstablesung der Wasseruhren 2025

Wir wollen nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Wasserzähler von den Hauseigentümern selbst abzulesen sind. Zu diesem Zweck wurde Ihnen ein Ablesebrief...

Wir wollen nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Wasserzähler von den Hauseigentümern selbst abzulesen sind. Zu diesem Zweck wurde Ihnen ein Ablesebrief per Post zugestellt. Auf der Rückseite des Schreibens ist von Ihnen lediglich noch der Ablesestand des jeweiligen Zählers sowie der Ablesetag einzutragen, alles Weitere ist vorgedruckt. Den ausgefüllten undunterschriebenen Brief senden Sie bitte bis zum 31. Dezember 2025 an das Bürgermeisteramt Biederbach oder werfen Sie diesen in den Rathausbriefkasten ein. Sie können Ihre Zählerstände, unter Angabe des Namens, der Kunden- und Zählernummer, auch per Fax (07682/9116-16) oder per E-Mail (thoma@biederbach.de) übermitteln.

Wasserstände, die bis zum 01.01.2026 nicht vorliegen, werden geschätzt.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Biederbach
16.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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